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Unfall Fahrerflucht
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CubeFan Dabei seit: 15.12.2007 Beiträge: 376 Verfasst am: 24.06.2008 [21:37] |
Ich kann mich den anderen nur anschließen. Geh mit der Nummer zur Polizei. Wenn er Fahrerflucht begangen hat ist das weit schlimmer als ein nicht StvO gemäßes Fahrrad. Hast du dich eigentlich Verletzt? Wenn ja gute Besserung und halt uns auf dem Laufenden. Mfg CubeFan The World is a Cube
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der_dude Dabei seit: 23.06.2008 Beiträge: 26 Verfasst am: 29.06.2008 [22:39] |
ich kann dir nur raten, es zur anzeige zu bringen, das dein bike nicht der stvo entspricht, ist im schlimmsten fall "nur" eine ordnungswidrigkeit, die fahrerflucht ist eine straftat! das wird bei gericht ganz anders gewertet. kennst du keinen polizisten, der sich mit der materie richtig auskennt? gott sei dank, das dir nichts passiert ist, den materiellen schaden kann man immer ersetzen(lassen). "wer später bremst, ist länger schnell"
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rockshock-_- Dabei seit: 15.06.2008 Beiträge: 627 Verfasst am: 01.07.2008 [11:26] |
Ja mag eine Ordnungswidrigkeit sein aber wenn es zur Anzeige kommt und der andere vielleicht gefunden wird und man dann auf einen Schadensersatz besteht wird die Gegnerische Versicherung das mit dem STVO unzulässigen bike vorhalten Gruß Rockshock
für einen Intelligenztest drücke F13 |
OykoMiramisay Dabei seit: 24.07.2008 Beiträge: 337 Verfasst am: 24.07.2008 [20:31] |
Schadenersatz doch nur wenn du Schuld/Teilschuld am Unfall hast...theoretisch brauchst du nicht mal Bremsen, wenn dich ein Auto von Hinten aufgabelt.....Autos haben wegen der generellen Gefährlichkeit sowieso schon Teilschuld und dann noch ein Biker....Pech für den anderen Der Mangel am Bike müsste sich Quasi im Schaden des Gegners realisiert haben Such deine Quittungen und lass dir dein Bike mal erneuern... Der Unfallgegner könnte bis zu einem Jahr Haft kriegen für Unfallflucht, wird aber bei ner Geldstrafe von 3 Monatsgehältern landen. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 24.07.2008 um 20:35.] Zuerst lesen! ---> Kaufberatung Fahrrad
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