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Lampe fürs Fahrrad/Beleuchtung im Straßenverkehr

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Autor Nachricht

Mungi

Dabei seit: 01.06.2009
Beiträge: 4


Verfasst am: 07.11.2009 [00:36]
Moin moin,
seitdem es nun abends wieder so früh dunkel ist, fahre ich praktisch wie ein Weihnachtsmann durch die Gegend (was die Autofahrer aber nicht davon abhält, immer knapper an mir vorei zu fahren -.-) Nun hat mich aber vorgestern die Polizei angehalten, weil ich
1.) Hinten 2 leuchten hatte - eine am Helm und eine normale mit Dynamo mit eingebautem Standlicht) und
2.) Vorne neben der Dynamo-Lampe noch eine 2te batteriebetriebene, damit ich überhaupt etwas sehe...

Nun meine Frage. Darf man wirklich nicht 2 Lampen haben? Wenn ja, wofür gibts die am Helm dann? Und habt ihr eine Empfehlung für eine im Bereich der StVZO zugelassene Lampe, mit der man auch etwas sieht?

LG,
Mungi

extracrispy

Dabei seit: 09.09.2008
Beiträge: 2001


Verfasst am: 07.11.2009 [00:58]
Die gesetzlichen und somit STVZO- konformen Regelungen wirst Du Dir ja sicherlich schon selbst gesucht haben, ansonsten kannst Du die
hier nachlesen...
Diese Regelungen sind leider ziemlich veraltet und nicht an den techn. Möglchkeiten verfügbarer Fahrradbeleuchtungen orientiert, aber trotzdem noch immer Handlungsgrundlage unserer grünen/blauen Ordnungshüter....oder wie ist die aktuelle Uniformfarbe icon_rolleyes.gif

Mungi

Dabei seit: 01.06.2009
Beiträge: 4


Verfasst am: 07.11.2009 [01:00]
naja, die waren noch grün mit kackbraunen hosen...

extracrispy

Dabei seit: 09.09.2008
Beiträge: 2001


Verfasst am: 07.11.2009 [01:05]
Das Beste an der gesetzlichen Regelung dieses Sachverhaltes ist meiner Meinung nach das Folgende^^

Zitat:" Es hängt vom Ermessen des kontrollierenden Polizeibeamten ab, ob auch andere Leuchten ohne das Zulassungskennzeichen toleriert werden."
Zitat ende....
Hast Du 'nen gutgelaunten Polizisten, zahlst Du nicht icon_wink.gif

Mungi

Dabei seit: 01.06.2009
Beiträge: 4


Verfasst am: 07.11.2009 [01:10]
oh, ich hab auch nix gezaht^^
Aber wenn sie mich nochmal erwischen würden, dann müsste ich was bezahlen icon_smile.gif

Ich guck mir grad noch die Links von Wikipedia an und frag einfach heute mal den Fahrradhändler meines Vertrauens.
Eine Gute Nacht noch
Mungi

dickerbert

Dabei seit: 25.05.2009
Beiträge: 424


Verfasst am: 08.11.2009 [14:55]
Für das Fahrrad gibt es Vorschriften, für dich selbst nicht.
Es gibt Reflexbänder für die Beine, wo kleine Leuchtdioden eingebaut sind. Da es nicht am Fahrrad ist, sondern an dir, hat der Polizist eigentlich keine Grundlage für Beanstandungen. Die Lampe am Helm könnte er höchstens verbieten, weil sie zu hoch ist und somit Autofahrer blenden könnten.
Der Vorteil an den Reflexbändern am Bein ist, dass sie stets in Bewegung sind und somit besser gesehen wird. Blinklichter werden auch besser wahrgenommen, sind an Fahrrädern aber verboten, weil man dadurch die Entfernung nicht gut einschätzen kann. Aber ein Reflektor bewegt sich und leuchtet ständig! Zudem machen sie dich als Radfahrer optisch breiter, weil sie dich rechts und links begrenzen. Dadurch fahren Autofahrer nicht mehr so eng an dir vorbei.


horstling

Dabei seit: 10.10.2009
Beiträge: 53


Verfasst am: 08.11.2009 [18:22]
Und dann lese ich öfter " STVZO- Zugelassen für Rennräder bis 11 KG. " Was soll denn der Unsinn??? banghead.gif
Habe mir letztens die " Smilux " von Sigma zugelegt. Die hat so eine Zulassung. Hat wahrscheinlich mit der Streuscheibe voe dem Reflektor zu tun.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 08.11.2009 um 18:33.]

Was ich nicht weiss, macht mich heiss !
Gruß vom Horst.
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