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Fahrrad-Fehlkauf - Rückgaberecht?

Autor Nachricht

Rosa

Dabei seit: 15.05.2008
Beiträge: 1


Verfasst am: 15.05.2008 [17:50]
Hallo,
am 18. März habe ich mein bestelltes Fahrrad erhalten. Ca. 2500,-? hat es gekostet. Und ich bin überhaupt nicht zufrieden damit. Es passt nicht und ich bekomme beim Fahren allerlei Beschwerden (Knie, Schultern, Nacken, Hände), die ich auf meinem alten Rad nicht bekomme. Außerdem kann ich damit nur maximal 15 km/Stunde fahren ? es ist unglaublich anstrengend für mich.
Die Vorgeschichte:
Mein Fahrradhändler hatte mir für das Rad, für das ich Interesse hatte, nur eingeschränktes Probefahren erlaubt, da die Straße noch etwas feucht vom Regen war, und er der Kundin, die in Bälde dieses Rad abholen würde, kein ?gebrauchtes? Rad übergeben wolle.
Als ich den Bestellzettel ausfüllte, sagte sein Mitarbeiter, dass wir vor dem Abschicken der Bestellung meinen Körper noch genau ausmessen müssen, damit das Rad dann auch passt. Doch der Händler winkte ab und meinte, das sei nicht notwendig.
Ich hatte den Händler außerdem gebeten, den Sitzrohrwinkel meines alten Rades festzustellen, da ich mich darauf recht wohlfühlte. Dies wollte ich als Maß verwenden, um mir dann das passende Rad bestellen zu können. Doch zum Ausmessen zeigte er sich nicht bereit ? aus welchen Gründen auch immer. Ich vertraute dummerweise diesem Händler.
Als mein bestelltes Rad dann kam, stellte er mir auf meine Bitte Sattel und Lenker ein. Doch da ich auf der ersten Tour feststellte, daß es nicht passt, bin ich noch mal zu diesem Händler hingegangen mit der Bitte, er soll mir das Rad passend einstellen. Doch dazu war er nicht fähig. Mein Eindruck war, daß ihm das Fachwissen fehlt. In meiner Ratlosigkeit bin ich zu einem anderen Radhändler gegangen in der Hoffnung, dass dieser mir das Rad passend einstellen kann, doch so sehr er sich auch Mühe gab ? es war nicht möglich, dieses Rad passend einzustellen.
Mittlerweile wage ich zu behaupten, dass ich aufgrund schlechter Beratung schlicht und einfach ein unpassendes Rad erhalten habe. Durch eigene Untersuchungen habe ich nämlich festgestellt, dass der Sitzrohrwinkel des neuen Rades erheblich flacher ist (ca. 74°) als der von meinem alten Rad (ca. 68°). Das hat die Auswirkung, dass der Sattel bei dem neuen Rad um ca. 6 cm weiter hinten ist als bei meinem neuen Rad. Dies hat zur Folge, dass das Tretlager für mich zu weit vorne ist. Daß ich nur 1,63m groß bin, wird diesen Umstand sicher eher noch verstärken wegen meiner entsprechend kürzeren Oberschenkel. Verschieben des Sattels nach vorne bringt kein zufriedenstellendes Ergebnis, außerdem wird es mir dann zwischen Sattel und Lenker viel zu eng. Ein längerer Vorbau löst das Problem auch nicht, da ich dann zu weit über dem Vorderrad befinde und mich damit ziemlich unwohl fühle.
Mein Fahrradhändler argumentiert, ich sei doch vorher mit einem solchen Rad probegefahren, und da habe es doch für mich gepasst. Offensichtlich haben jedoch die 10 Minuten Probefahren im Slalom um Wasserlachen nicht ausgereicht, um festzustellen, dass es auf längeren Touren dann doch nicht passt.
Nun wäre meine Frage: Wie ist da die Rechtslage? Was habe ich für Möglichkeiten? Habe ich ein Rückgaberecht? Es geht ja schließlich nicht um einen kleinen Kleckerbetrag.
Dieses Fahrrad ist zwar individuell zusammengestellt (Komponenten), aber meiner Meinung nach doch nicht so eindeutig individuell, dass er nicht wieder einen Käufer finden könnte.
Ich möchte das Rad auch nicht so gerne tauschen gegen ein anderes, denn ich habe zu diesem Händler kein Vertrauen mehr. Am liebsten hätte ich das Geld raus und will mit ihm nie wieder etwas zu tun haben.

teka

Dabei seit: 20.02.2008
Beiträge: 23


Verfasst am: 15.05.2008 [18:13]
Da das Rad ja keinen Mangel aufweist bist du wohl auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Er ist (insbesondere nach 2 Monaten) nicht zur Rücknahme oder Umtausch der Ware verpflichtet.

Sollte es defekt sein hat der Händler das Recht 2x zu versuchen den Mangel zu beheben.

Die schlechte Beratung ist hierbei kein vom Händler zu behebender Mangel.

(soweit mein juristisches Halbwissen)

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 15.05.2008 um 18:18.]

samiel
[Moderator]

Dabei seit: 25.04.2007
Beiträge: 591


Verfasst am: 15.05.2008 [20:52]
also all diese beschwerden und der große Unterschied der Oberrohrlänge klingen zunächst einmal so, als ob das rad schonmal wesentlich sportlicher wäre, als dein altes Rad. War dein altes Bike vielleicht ein Trekking Rad und dein neues ist ein MTB?

Die 6cm Unterschied in der Oberrohrlänge können auch bedeuten, dass der Rahmen dir (deutlich) zu groß ist.

Bei welchem Händler hast du das Rad gekauft?

Wenn es für dich zusammengestellt wurde, dann gehört es eigentlich zum Angebot des Händlers, dass er dir ein Rad in deiner Größe verkauft. Wenn er dafür zu blöd ist, dann spricht das schon gegen ihn. Du kannst von ihm verlangen, dass er den Rahmen gegen einen in deiner Größe tauscht. Unter Umständen gegen eine minimale Beteiligung an den Unkosten. Wenn er sich dem verweigert könntest du dein Glück mit einem Anwalt versuchen, das ist aber dann nicht ganz frei von Risiko.

Um welchen Händler handelt es sich denn? Kannst du mir auch per privater Nachricht schreiben.

"Steffen_Gronegger" schrieb:

Für alle: Ich bin wieder da und würde mich echt freuen, wenn ihr euch wieder wie zivilisierte Pubertierende benehmen würdet. icon_razz.gif

Merci_S

Dabei seit: 15.05.2008
Beiträge: 5


Verfasst am: 16.05.2008 [13:13]
Sagen wir mal so: Wenn Du gegen den Händler vorgehen möchtest, dann kannst Du dies nur dann tun, wenn

1.) er was verbockt hat und
2.) Du dies nachweisen kannst.

Ein Rückgaberecht hast Du grundsätzlich nicht, da der Kaufvertrag in einem Ladengeschäft zustande gekommen ist. Nur bei Verträgen zwischen Verbraucher und Unternehmer die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommuniktationmittels zustande gekommen sind, hast Du eine solche Rücktritts./Widerrufsrecht.

Damit müsstest Du nun eine Falschberatung beweisen. Dies dürfte allerdings schwierig sein und ohne der Deckungszusage deiner Rechtsschutzversicherung würde ich nicht unbedingt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung raten.

Aber der Tipp mit dem Rahmentausch (gegen Kostenbeteiligung) wäre zu überlegen. Besser nochmals einen kleineren Betrag drauflegen, als ein Fahrrad für 2,5 k im Keller stehen zu haben.


samiel
[Moderator]

Dabei seit: 25.04.2007
Beiträge: 591


Verfasst am: 17.05.2008 [12:08]
Danke für deine private Nachricht, Rosa. Du hast eine Antwort icon_wink.gif

edit: habs dir nochmal geschickt. schau mal in deinem Posteingang!

"Steffen_Gronegger" schrieb:

Für alle: Ich bin wieder da und würde mich echt freuen, wenn ihr euch wieder wie zivilisierte Pubertierende benehmen würdet. icon_razz.gif



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