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Rad verleihen - was passiert im Schadensfall

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Autor Nachricht

pommes

Dabei seit: 01.07.2008
Beiträge: 3243


Verfasst am: 30.11.2009 [08:19]
Moin

vorneweg: ich hab von Versicherungskram nicht die Spur einer Ahnung.

Also: wenn ich mein Rad einem Bekannten leihe und der es kaputt fährt, welche Versicherung muss er haben, die mir mein Rad dann ersetzt?

Danke und Gruß

Diagnose: MTB positiv

Sauerlandsend

Dabei seit: 27.11.2007
Beiträge: 532


Verfasst am: 30.11.2009 [13:11]
Du willst nicht ernsthaft Dein Schätzeken verleihen icon_eek.gif icon_question.gif
Meine Lebenserfahrung hat mich gelehrt, zum "Verleihnix" zu werden, obwohl ich sonst ein wirklich grosszügiger Typ bin.
Den Ärger über einen Schaden oder im schlimmsten Fall Verlust kann Dir keine Versicherung der Welt adäquat ersetzen. Ist meine Meinung.
Ich gehe mal davon aus, dass Du hier über Dein NOX und nicht das Cannondale nachdenkst??? Es steht ja hier nur >>mein Rad<<
Natürlich will ich Dich nicht beeinflussen oder belehren icon_wink.gif aber wenn Du se ausleihst, informiert Euch vorher ausgiebig über die Leistungen seiner privaten Haftpflichtversicherung im Schadensfall. Vielleicht mal zusammen den Versicherungsvertrag durchsehen, besser noch den Rat eines Fachmanns hinzuziehen. Ich bin ja auch keiner icon_rolleyes.gif

pommes

Dabei seit: 01.07.2008
Beiträge: 3243


Verfasst am: 30.11.2009 [13:46]
Es geht um ne gemeinsame Tour. Er hat kein (Berg-) Rad.

Haftpflicht also. Kann ich das als Info rauslesen?

Diagnose: MTB positiv

dickerbert

Dabei seit: 25.05.2009
Beiträge: 424


Verfasst am: 30.11.2009 [14:43]
Für verliehene Sachen, insbesondere Leihsachen unter Freunden, zahlt so gut wie keine Versicherung!


pommes

Dabei seit: 01.07.2008
Beiträge: 3243


Verfasst am: 01.12.2009 [12:20]
So, ich habe mal meinen Versicherungsfutzi bemüht.


das wäre ne blöde Sache - für sowas gibts eigentlich keine Versicherung, es sei denn du könntest z.b. über nen Fahradclub eine spezielle Fahradversicherung, die bei Schäden durch Benutzung zahlt, abschließen. Aber seine Haftpflicht bringt ihn da nicht weiter, denn geliehene Sachen sind wie eigene zu behandeln und wenn man seine eigenen Sachen kaputtmacht zahlt ja auch keine Versicherung dafür, insofern wäre das dann sein privates Risiko. Es sei denn - er hat in seiner Privathaftpflicht den Baustein "Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen" mitversichert. Gute teurere Tarife haben das, begrenzen es aber zumeist auf 300, 500 oder 600 Euro

im Regelfall hat das aber kaum jemand versichert


Diagnose: MTB positiv



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