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Rücknahme innerhalb 14 Tage nach Kauf möglich?

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fripon77

Dabei seit: 08.06.2009
Beiträge: 6


Verfasst am: 05.07.2009 [12:16]
hallo zusammen,

ich habe mein neues rad (cube reaction) von 15 tagen abgeholt, gemäß rechnung war übergabe aber erst vor 11 tagen...

ich denke mit meiner rechnung sollte ich da keine probleme bekommen. meine grundsätzliche frage ist aber, ob ich nur unter bestimmten voraussetzungen ein rad in den 14 tagen nach kauf zurückgeben darf. selbstverständlich wünsche ich mir den vollen kaufpreis zurück.

nachfolgend die gründe, weshalb ich es am liebsten zurückgeben würde:

* zahlreiche gänge laufen absolut "unrund"
* die bremse quietscht nach wie vor, meiner meinung nach sogar wieder deutlicher
* hin und wieder kommt es an steigungen vor, dass ich aus dem sattel gehe. dann knacken pedale oder tretlager - kann es nicht genau erkennen
* sattel bzw. -stütze haben anfangs auch enorm geknackt. dafür befürchtet mein händler bereits eine rückrufaktion, da ich nicht der erste bin, der das nach wenigen kilometern beanstandet


fazit: das cube knackt, quietscht und fährt nach 250 km unrund wie mein cannondale f400 nach 9 jahren (habe ich gerade auf ebay für 300,- verkauft). das cannondale f400 meiner freundin (aus 2004) fährt geräuschloser und runder als das neue cube.

mein eindruck ist, da der örtliche händler wegen der gänge und der bremse schon einmal 45 minuten investiert hat, dass der gar nicht großartig weiterkommen würde, dass mein cube entweder ein "montagsrad" ist - oder bei cube diese "qaulität" eben so üblich. beides ist für mich absolut unbefriedigend. sorry, aber von einem listenpreis-rad von 1.500,- erwarte ich einfach mehr als von meinem 9 jahre alten 900,- - listenpreis-fahrrad.

welche rechte habe ich? wie würdet ihr vorgehen? bei einem elektrogerät weiß ich das - aber bei einem rad?!? gebrauchsspuren sind logischerweise nicht zu übersehen...

danke für tipps!

flyingkona
[Moderator]

Dabei seit: 10.10.2008
Beiträge: 809


Verfasst am: 05.07.2009 [13:21]
Ein 14-tägiges Rückgaberecht hast du nur bei Käufen nach dem Fernabsatzgesetz, also z. B. per Internet oder Telefon. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Umtausch- oder Rückgaberecht innerhalb 14 Tagen nach Kauf (gegen Kassenbon), das mittlerweile viele Geschäfte ihren Kunden FREIWILLIG einräumen. Einen gesetzlichen Anspruch hast du beim Kauf in einem Ladengeschäft darauf aber nicht.

Du hast aber auf jeden Fall ein Recht auf Gewährleistung, d. h. der Verkäufer muß gewährleisten, daß der Artikel frei von Sachmängeln ist. Diesen Anspruch hast du 24 Monate lang, nach 6 Monaten mußt du aber beweisen, daß ein Mangel schon bei Auslieferung des Gegenstandes vorhanden war (was sich manchmal etwas schwierig gestaltet).

Dein Fahrradhändler muß, da der Kauf innerhalb der 6-Monatsfrist liegt, die Mängel beseitigen, also nachbessern, oder falls ihm das nach einer angemessen Zahl an Versuchen bzw. innerhalb einer angemessenen Zeit nicht gelingt, das Bike austauschen.

Nur wenn die Mängel sich nicht beseitigen lassen und auch bei einem Austausch-Bike wieder auftreten (so daß mit großer Wahrscheinlichkeit Konstruktionsmängel vorliegen), kannst du verlangen, daß der Händler das Bike zurücknimmt. Da du es aber schon eine Weile benutzt hast, wird es dann aber wohl einen Abzug vom Kaufpreis geben.

Die Probleme, die du geschildert hast, sollten sich eigentlich aber lösen lassen (z. B. korrektes Einstellen der Schaltung, evtl. andere Bremsbeläge, Tretlageraufnahme plan fräsen/Tretlager neu fetten, Montagepaste auf die Sattelstütze). Ich würde von dem Händler verlangen, daß er sich nochmal RICHTIG um dein Bike kümmert - vielleicht war einfach im Moment der hektische Saisonbetrieb Grund dafür, nur mal halbherzig danach zu schauen!



http://img30.imageshack.us/img30/7477/vmaxschildkrte.jpg MissQuax - die Bruchpilotin icon_wink.gif

fripon77

Dabei seit: 08.06.2009
Beiträge: 6


Verfasst am: 05.07.2009 [13:57]
hi flyingkona,

danke für deine rückmeldung. kommt mir bekannt vor, was du schreibst, danke für die auffrischung meiner recht-kenntnisse icon_smile.gif war mir aber überhaupt nicht mehr sicher.

das rad ist ja quasi neu und der händler (der in meiner gegend als absolut kompetent gilt) hat schon mal 45 minuten im nachhinein dran rumgeschraubt. deshalb habe ich meine zweifel, dass es noch so wird, wie ich mir das vorstelle / wie es sein sollte....

da ist es vielleicht für alle beteiligten das beste, schon jetzt einen schlusstrich drunter zu ziehen, das rad an den hersteller zurückzuschicken, meinetwegen 100,- für bisherige nutzung zu zahlen und was anderes zu suchen.

es ärgert mich einfach! sorry...

danke nochmal & grüße

flyingkona
[Moderator]

Dabei seit: 10.10.2008
Beiträge: 809


Verfasst am: 05.07.2009 [14:07]
"fripon77" schrieb:


da ist es vielleicht für alle beteiligten das beste, schon jetzt einen schlusstrich drunter zu ziehen, das rad an den hersteller zurückzuschicken, meinetwegen 100,- für bisherige nutzung zu zahlen und was anderes zu suchen.



Probieren kannst du es ja mal, vielleicht ist dein Händler kulant und macht dir ein vernünftiges Angebot für die Rücknahme und den Kauf eines anderen neuen Bikes!

Drücke dir die Daumen, kannst ja nochmal hier berichten, was dabei rausgekommen ist!

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fripon77

Dabei seit: 08.06.2009
Beiträge: 6


Verfasst am: 05.07.2009 [14:22]
ja, werde ich tun. schönen sonntag noch icon_smile.gif



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