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Dienstfahrrad

Absetzen von Firmenrädern und Geschäftsfahrrädern

Dienstfahrrad

Absetzen von Firmenrädern und Geschäftsfahrrädern
Gesetzeslage

Mehr als die Hälfte aller Autos, die Jahr für Jahr in Deutschland verkauft werden, fallen unter die Dienstwagenregelung. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge steuerlich stark begünstigt werden, wobei die deutschen Hersteller von diesen Rahmenbedingungen profitieren. Nun gibt es jedoch einen wichtigen Wettbewerber für das Auto. Aufgrund von Erlassen der obersten Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer werden Fahrräder und Elektroräder ab sofort steuerlich genauso wie Autos behandelt.

Kurz gesagt bedeutet die neue Gesetzeslage, dass ein Arbeitgeber einem Angestellten ein vom Unternehmen gekauftes Firmenfahrrad als Dienstfahrrad überlassen kann, während dieser das Zweirad dann genauso versteuern muss wie einen Dienstwagen. Wer schon früher regelmäßig mit einem Geschäftsfahrrad unterwegs war, sollte zudem beachten, dass die Regelung rückwirkend ab Januar 2012 gilt.

Mit dem Firmenfahrrad ins Büro

Sowohl für Unternehmen als auch für Angestellte lohnt es sich in Zukunft also noch mehr, mit dem Fahrrad ins Büro, auf die Baustelle oder zu einem anderen Arbeitsplatz zu fahren. Bislang waren von der Dienstwagenregelung ausschließlich Autos betroffen, dieses Privileg ist aufgrund der neuen steuerlichen Vorgaben nun jedoch obsolet. Fahrräder in ganz unterschiedlichen Varianten gelten jetzt ebenfalls als Dienstwagen - jedenfalls aus steuerlicher Sicht. Von der neuen Regelung profitieren die folgenden Modelle:

  • herkömmliche Fahrräder
  • Elektrofahrräder (E-Bikes)
  • Pedelecs (Pedal Electric Cycles)

Zusammengefasst heißt das, dass es keine Rolle spielt, ob Arbeitnehmer ausschließlich mit der eigenen Muskelkraft zum Arbeitsplatz radeln wollen oder dabei durch einen Elektroantrieb unterstützt werden. Schließlich fallen ausdrücklich auch Räder mit einem elektrischen Hilfsantrieb unter die neue Regelung. Vor allem von den sogenannten Pedelecs, bei denen der Fahrer von einem kleinen Motor unterstützt wird, wenn er in die Pedale tritt, sind in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Varianten auf den Markt gekommen, die nun für viele Arbeitnehmer sehr interessant werden könnten.

Leasing auch für Fahrräder interessant

Im letzten Mikrozensus hat das Statistische Bundesamt schon 2008 ermittelt, dass 45 Prozent aller Arbeitswege weniger als zehn Kilometer lang sind. Gerade in Städten sind viele dieser Strecken für Fahrrad-Pendler sehr attraktiv.

Vor allem bislang nur selten genutzte Leasing-Modelle für Fahrräder könnten sich in Zukunft lohnen. Wer als Arbeitnehmer ein Fahrrad, etwa per Gehaltsumwandlung, über drei Jahre least, spart laut Berechnungen von LeaseRad bis zu 40 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis.

Werden diese Modelle vom Arbeitgeber noch mit weiteren Zuschüssen unterstützt, steigt der Spareffekt sogar noch mehr. Besonders für die bislang noch relativ teuren Elektrofahrräder ist Leasing eine interessante Alternative.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren steuerlich

Um den Vorteil der neuen steuerlichen Rahmenbedingungen für Fahrräder zu verstehen, sollte man zunächst den Hintergrund der Dienstwagenregelung kennen. Aufgrund dieser steuerlichen Vorgaben können Arbeitgeber ein Auto kaufen und dieses als Firmenwagen von der Steuer absetzen - schließlich handelt es sich beim Kaufpreis um eine Ausgabe des Betriebs. Anschließend kann der Firmenwagen dann einem Angestellten zur Verfügung gestellt werden, wobei das auch dauerhaft möglich ist.

Wird das Auto vom Angestellten nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt, gilt das als geldwerter Vorteil, der genau wie das monatliche Einkommen versteuert werden muss. Pauschal wird dafür jeden Monat ein Prozent vom Listenpreis des Autos auf das zu versteuernde Einkommen des Angestellten aufgeschlagen. Dafür spart man sich allerdings die Anschaffung eines eigenen Autos, zudem werden Steuern und Versicherung in der Regel ebenfalls durch den Arbeitgeber übernommen. Als Angestellter hat man also einen relativ großen finanziellen Vorteil, während der Arbeitgeber die Kosten für das Fahrzeug - anders als zum Beispiel eine Lohnerhöhung - steuerlich geltend machen kann.


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