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Produktbeschreibung
SMART Blinklicht 3 rote LED's
Nicht StVZO zugelassen
In Deutschland ist für den Betrieb eines Fahrrads im öffentlichen
Straßenverkehr der Aufbau der Fahrradbeleuchtung gesetzlich in § 67
geregelt; dieser schließt die Zulassung von Akkubeleuchtung für
Fahrräder über 11 kg aus. In der Praxis wird Akkubeleuchtung meist aber
toleriert.
| Marke: |
Smart |
| Modellbezeichnung: |
Blinklicht |
| Leuchtmittel hinten: |
Typ: 3 LED |
| Stromquelle: |
Akku / Batterie |
| Energieversorgung: |
Batterien im Lieferumfang vorhanden: ja |
| Zusatzinformation: |
mit Halterung für Sitzrohrstrebe und Sattelstütze |
| Modelljahr: | 2012 |
Änderungen laut Hersteller vorbehalten.
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