Sicherheit am Fahrrad für Rad-Fahrer - sicheres Radfahren Shop
Die Sicherheit am Fahrrad lässt sich in verschiedene Bereiche gliedern, wobei die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bestimmte Ausrüstungsmerkmale für Fahrräder zwingend vorschreibt. Sowohl für die Person auf dem Fahrrad als auch für alle anderen Teilnehmer des Straßenverkehrs tragen die folgende Punkte zur Sicherheit bei:
- gute Sicht für die Fahrerin bzw. den Fahrer vor allem bei Dunkelheit,
- die Erkennbarkeit für andere Straßenverkehrsteilnehmer
- und die Fahrtauglichkeit des Fahrrads.
Gute Sicht bei Dunkelheit
Zur Sicherheit am Fahrrad gehören ein weißes Vorder- und ein rotes Rücklicht, die auch die StVZO vorschreibt. Die Stromversorgung der Fahrradbeleuchtung erfolgt über einen klassischen Seitenläuferdynamo, einen Nabendynamo oder über Akkus bzw. Batterien. In der Dämmerung oder bei Dunkelheit leuchtet das Frontlicht die Strecke aus, sodass sich nicht nur die Wegführung, sondern auch Schlaglöcher und Fußgänger frühzeitig erkennen lassen. Dank Rücklicht nehmen nachfolgende Verkehrsteilnehmer ein vorausfahrendes Fahrrad bereits von Weitem wahr.
Die Erkennbarkeit für andere Straßenverkehrsteilnehmer
Zur Sicherheit am Fahrrad gehören ebenfalls unterschiedliche Reflektoren, die es Autofahrern vereinfachen, auch ein stehendes Zweirad sofort zu erkennen. Die StVZO schreibt zwei Speichenreflektoren je Laufrad, zwei orangefarbene Reflektoren je Pedal sowie einen weißen für vorne und einen roten Reflektor für hinten vor.
Die Speichenreflektoren lassen Autofahrer auch abbiegende Fahrräder einfach erkennen. Obwohl die StVZO diese nicht vorschreibt, tragen viele Fahrradfahrerinnen und -fahrer Reflektorbänder. An den Beinen oder Armen getragen reflektieren die universell einstellbaren Bänder Schweinwerferlicht weithin sichtbar. Nicht nur auf dem Fahrrad, sondern auch beim Jogging macht das Tragen dieser Reflektorbänder Sinn. Somit stellen unterschiedliche Reflektoren einen entscheidenden und nicht zu unterschätzenden Bestandteil der Sicherheit am Fahrrad dar. Da alle Reflektoren - im Gegensatz zur Fahrradbeleuchtung - passiv wirken und nur auftreffendes Licht zurückwerfen, ermöglich sie vor allem Autofahrern, das Fahrrad zu erkennen.
Die Fahrtauglichkeit des Fahrrads
Das Erkennen eines Fußgängers bei Dunkelheit nutzt wenig, wenn die Bremsen des Fahrrads nicht funktionieren. Somit dienen auch die Bremsen der Sicherheit am Fahrrad, wobei die StVZO zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen vorschreibt. Außerdem benötigt jedes Fahrrad laut Verordnung eine Klingel: Sie erweist sich als besonders nützlich, wenn z. B. Fußgänger auf dem Fahrradweg spazieren. Obwohl nicht zwingend notwendig trägt auch ein Kettenschutz zur Sicherheit am Fahrrad bei, da er verhindert, dass sich Teile der Kleidung zwischen Kette und Kettenblatt verfangen und somit unter Umständen zu einem Sturz führen.
Zusammengefasst:
Die Beleuchtung, die diversen Reflektoren und die Fahrtauglichkeit tragen zur Sicherheit am Fahrrad bei. Darüber hinaus entscheidet ein Fahrstil, der Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer nimmt. Um die Verkehrstauglichkeit und Sicherheit eines Fahrrads zu gewährleisten, macht eine jährliche Inspektion im Fahrradladen Sinn.