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Beleuchtung

Fahrradbeleuchtung

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Ein vernünftiges Vorderlicht und ein Rücklicht gehören definitiv zur Pflichtausstattung, um von anderen Verkehrsteilnehmern in Dämmerung und Dunkelheit auch wahrgenommen zu werden. Wer im Dunkeln ohne unterwegs ist, der riskiert nicht nur Ärger mit den Ordnungshütern sondern buchstäblich Kopf und Kragen. Wo aber früher ausschließlich fest montierte Beleuchtung mit Seiten oder Nabendynamo erlaubt war, gibt es jetzt für alle Fahrer die Möglichkeit auf kompakte Batteriebeleuchtung auszuweichen. Die kompakten und zum Teil ohne Halterung montierbaren Lichter passen wirklich in jedes Gepäck und lassen sich an jedem Rad problemlos einsetzen. Doch auch die fest montierbare Beleuchtung hat ordentlich an Leistung zugelegt und dabei zugleich an Größe und Gewicht verloren. In Kombination mit einem soliden Nabendynamo hat man ein Rundrum-Sorglos Paket am Rad.


Die Fahrradbeleuchtung weist in der Dunkelheit den Weg

Fahrradbeleuchtung

Unter manchen Radfahrern gilt das Pedalieren ohne Licht als Kavaliersdelikt. In der Dunkelheit, bei Regen und Nebel ist diese vermeintliche Lässigkeit allerdings riskant. Ohne ausreichende Fahrradbeleuchtung erkennen Sie andere Verkehrsteilnehmer, Kurven, Hindernisse und Schlaglöcher zu spät. Darüber hinaus sind Sie für Fußgänger und Fahrzeuge nicht rechtzeitig sichtbar. Diese Gefahren sind vermeidbar. Mit Batterie- und Akkuleuchten oder einem traditionellen Dynamo zum Antrieb der Scheinwerfer leuchten Sie bei schlechten Sichtverhältnissen den Weg vor sich aus. Das Rücklicht zeigt nachfolgenden Verkehrsteilnehmern Ihre Fahrtrichtung an und Reflektoren machen Sie in alle Richtungen für andere sichtbar.

  1. Welche Vorschriften gelten für die Fahrradbeleuchtung?
  2. Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?
  3. Was leisten Batterie- und Akkuleuchten
  4. Wie unterscheiden sich klassische Dynamos?
  5. Welche Beleuchtungsstärke ist erforderlich?
  6. Fazit

Welche Vorschriften gelten für die Fahrradbeleuchtung?

Seit 2017 gelten in Deutschland neue Vorschriften für die Beleuchtung von Fahrrädern. Für Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten ist jetzt auch die Ausstattung mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht sowie Bremslicht erlaubt. An mehrspurigen Fahrrädern wie Rikschas oder Lastenrädern sind außerdem Fahrtrichtungsanzeiger gestattet.

Die Dynamopflicht wurde gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bereits 2013 abgeschafft. Seither sind mit Batterien oder Akkus betriebene Leuchten gesetzlich zugelassen. Pedelecs ohne Anfahrhilfe bis 25 Stundenkilometer (km/h) oder mit Anfahrhilfe bis 6 km/h sind inzwischen mit einer Nenndauerleistung des Motors von 250 Watt dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Die Lichtanlage darf daher ebenfalls ohne Dynamo mit Strom aus dem Antriebsakku laufen. Diese Fahrradbeleuchtung ist laut StVZO vorgeschrieben:

  • Vorne ein weißer Scheinwerfer und ein weißer Frontreflektor.
  • Hinten ein rotes Rücklicht und ein roter Großflächenreflektor mit dem Prüfzeichen Z.
  • Je zwei gelbe Reflektoren an beiden Radspeichen oder weiße Reflexstreifen an den Reifen beziehungsweise Felgen.
  • Nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren an beiden Pedalen.

Fahrradanhänger benötigen zusätzlich zu einem Rückstrahler eine eigene Schlussleuchte, wenn sie das Rücklicht am Fahrrad verdecken. Alle Komponenten benötigen eine amtliche Bauartgenehmigung. Das entsprechende Prüfzeichen vom Kraftfahrt-Bundesamt besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und der Prüfnummer.

Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?

Wer mit einer unvollständigen, defekten oder gänzlich fehlenden Fahrradbeleuchtung radelt, bezahlt bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von 20 Euro. Denn die Lichtanlage muss auch tagsüber betriebsbereit sein. Aufsteckleuchten dürfen Radfahrer bei guten Sichtverhältnissen zwar aus der Halterung nehmen. Sie müssen die funktionstüchtigen Scheinwerfer aber stets im Gepäck haben.

In der Dunkelheit kostet ein Verstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 25 Euro. Verursacht ein Radfahrer ohne Beleuchtung einen Unfall, droht ein Bußgeld von 35 Euro.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Fahrradbeleuchtung gelten auch für Rennräder oder Mountainbikes. Bei einer Missachtung fallen daher die gleichen Bußgelder an, sofern Sie mit den Sportgeräten außerhalb eines offiziellen Radrennens im Straßenverkehr unterwegs sind. Wenn beispielsweise an Klickpedalen die Reflektoren fehlen, sind Radfahrer zur Nachrüstung verpflichtet. Gut sichtbare Reflexstreifen an den Schuhspitzen und -fersen ermöglichen eine meist geduldete Übergangslösung.

Was leisten Batterie- und Akkuleuchten

Batterie- und Akkuleuchten befestigen Sie in einer stabilen Halterung oder mit einem Schnappverschluss am Fahrradlenker und am Gepäckträger. Bei Rennrädern und Mountainbikes ohne Gepäckträger fixieren Sie das Rücklicht so an der Sattelstütze, dass es nicht durch die Kleidung verdeckt wird. Diese mobile Fahrradbeleuchtung hat folgende Vorteile:

  • Die Front- und Rücklichter lassen sich mit einem einfachen Handgriff anbringen. Zum Diebstahlschutz nehmen Sie die Leuchten ab, wenn Sie vom Rad steigen.
  • Das geringe Gewicht stört bei sportlich ambitionierten Fahrten kaum.
  • Für den Betrieb benötigen die Lichter keinen körperlichen Kraftaufwand beim Radfahren.
  • Die Scheinwerfer leuchten unabhängig von der Witterung auch bei Nässe.
  • Das Licht erlischt bei Stillstand an einer Kreuzung oder Ampel nicht.
  • Mit bis zu 90 Lux übertreffen sie die gesetzlich geforderte Beleuchtungsstärke von 10 Lux.
  • Bei zahlreichen Modellen lässt sich die Helligkeit je nach den äußerlichen Lichtverhältnissen variabel einstellen.

Die Laufzeit der Batterie- und Akkuleuchten ist begrenzt. Für längere Radtouren gehören daher Ersatzbatterien oder Ersatzakkus zur Ausrüstung. Bei Pausen von mehr als einem Tag ist die Entfernung der Batterien oder Akkus aus der Fahrradleuchte empfehlenswert. Damit unterbrechen Sie die Spannung und vermeiden vor allem bei Akkus ein vorzeitiges Entladen.

Wie unterscheiden sich klassische Dynamos?

Traditionelle Dynamos gehören bei den meisten Fahrrädern für den Alltagsgebrauch zur Standardausstattung. Sie benötigen keine Aufladezeit und sind fest am Zweirad installiert. Bei spontanen Ausflügen haben sogar vergessliche Radfahrer ihre Fahrradbeleuchtung immer dabei. Außerdem ist für lange Touren keine Zusatzausstattung notwendig. Zum Betrieb der Scheinwerfer reicht die Bewegung der Laufräder aus.

  • Seitenläufer- und Felgendynamos produzieren die Energie für die Lichter durch Reibung am Reifen oder der Felge. Das kostet zusätzliche Kraft beim Radfahren. Wenn keine Fahrradbeleuchtung erforderlich ist, klappen Sie den Dynamo zur Seite. Das verringert den Verschleiß der Reifen oder Felgen und des Reibrädchens am Dynamo.
  • Ein Nabendynamo erzeugt durch einen Permanentmagneten bei der Drehbewegung der Laufräder nahezu reibungslos elektrischen Strom für die Fahrradbeleuchtung. Im Vergleich zu Seitenläufer- und Felgendynamos haben sie ein höheres Gewicht. Sie funktionieren jedoch weitgehend witterungsunabhängig. Regen, Schnee oder Spritzwasser im unwegsamen Gelände mit Pfützen und Schlamm beeinträchtigt die Funktion des Dynamos nicht.

Tagsüber lässt sich der erzeugte Strom von Nabendynamos mit einem USB-Port zum Laden von Smartphones, Kameras oder Navigationsgeräten nutzen. Dazu benötigen Sie einen Adapter, der die Wechselspannung des Dynamos in die Gleichspannung für den USB-Anschluss umwandelt. Zusätzlich ist ein Pufferakku hilfreich, der die Energie für kurze Standzeiten speichert. Dann wird der Ladevorgang nicht unterbrochen, wenn Sie an einer Ampel stehen oder kurze Verschnaufpausen einlegen.

Welche Beleuchtungsstärke ist erforderlich?

Für Fahrradscheinwerfer ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 10 Lux vorgeschrieben. Dieser Wert gibt an, wie viel Licht auf eine bestimmte Fläche fällt. Die Leuchtkraft wird in einer Entfernung von 10 Metern im Zentrum des Lichtkegels senkrecht zur Fahrbahn gemessen.

Die weitaus höhere Beleuchtungsstärke der modernen Fahrradbeleuchtung spendet an diesem Messpunkt mehr Licht. Einige Hersteller geben die Leistung der Fahrradscheinwerfer in Lumen an. Diese Maßeinheit für den Lichtstrom erfasst die gesamte Strahlungsleistung der Beleuchtung. Ein Lux entspricht einem Lumen pro Quadratmeter.

Für eine sichere Fahrt in der Dunkelheit ist allerdings ein großer Streueffekt des Lichtkegels wichtig. Bei der Auswahl des Scheinwerfers sind daher auch der Beleuchtungsbereich und die Lichtverteilung von Bedeutung. Dazu bieten die meisten Hersteller Videos oder Vergleichsbilder an.

Als Leuchtmittel haben sich unabhängig vom System der gewählten Fahrradbeleuchtung inzwischen LED-Lampen durchgesetzt. Die Leuchtdioden brennen nicht durch und erzeugen einen großen Lichtkegel. Dies zahlt sich vor allem auf schlecht beleuchteten Wegen aus.

Fazit

Clevere Radfahrer schalten in der Dunkelheit das Licht an ihrem Zweirad an. Denn eine ausreichende Fahrradbeleuchtung dient in erster Linie der eigenen Sicherheit. Welche Ausführungen der unterschiedlichen Beleuchtungssysteme sie bevorzugen, hängt von persönlichen Vorlieben und geplanten Routen ab. Für Rennradfahrer sind beispielsweise leichte Akkuleuchten praktisch, weil diese meistens nur gelegentlich auf dem Rückweg einer langen Etappe zum Einsatz kommen. Wer weite Strecken in wenig besiedelten Regionen zurücklegt, macht sich mit einem stets betriebsbereiten Nabendynamo unabhängig von Ladegeräten und Batterielaufzeiten. Vielseitige Pedaleure sind mit Kombimodellen gut beraten, die sich parallel mit dem Einsatz von Batterien oder Akkus und einem Dynamoanschluss betreiben lassen. Entscheidend ist lediglich, dass Sie für andere gut sichtbar sind und selbst den Durchblick behalten!

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