Lastenrad Förderung deutschlandweit

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Lastenrad-Förderungen in Deutschland: Zuschüsse und Kaufprämien im Überblick

In Deutschland gibt es weiterhin Zuschüsse für den Kauf bestimmter Lastenräder und E-Lastenräder. Die Förderlandschaft ist allerdings regional sehr unterschiedlich: Der Bund unterstützt bestimmte gewerblich genutzte E-Lastenräder, während einzelne Bundesländer, Städte, Gemeinden und Energieversorger eigene Programme anbieten.

Privatpersonen können die Bundesförderung nicht beantragen. Für sie kommen vor allem kommunale oder landeseigene Programme infrage. Diese sind häufig zeitlich begrenzt, an den Wohnort gebunden oder bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft.

Informiere dich deshalb unbedingt vor der Bestellung direkt beim jeweiligen Fördergeber. In vielen Programmen gilt bereits der Abschluss eines Kaufvertrags als Beginn des Vorhabens und kann dazu führen, dass eine Förderung ausgeschlossen ist.


Lastenrad-Förderungen im Überblick

Lastenräder können im privaten und gewerblichen Alltag viele Autofahrten ersetzen. Sie eignen sich beispielsweise für Einkäufe, den Kindertransport, Lieferdienste, Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Gastronomie, Vereine und kommunale Einrichtungen.

Da insbesondere elektrisch unterstützte Lastenräder vergleichsweise hohe Anschaffungskosten haben, bieten verschiedene öffentliche und private Fördergeber finanzielle Zuschüsse an. Es gibt allerdings kein einheitliches Förderprogramm, das allen Menschen in Deutschland offensteht.

Grundsätzlich lassen sich drei Ebenen unterscheiden:

  • Bundesförderung: für bestimmte gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger
  • Landesförderungen: je nach Bundesland für Kommunen, Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen oder teilweise auch Privatpersonen
  • Kommunale und regionale Förderungen: zeitlich begrenzte Programme einzelner Städte, Gemeinden, Landkreise oder Energieversorger

Ob du einen Zuschuss erhalten kannst, hängt unter anderem von deinem Wohn- oder Unternehmenssitz, der geplanten Nutzung, dem Fahrzeugtyp und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab.


Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert die Anschaffung bestimmter E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr.

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt für Anträge, die seit dem 1. Oktober 2024 gestellt werden.

Wie hoch ist die Bundesförderung?

Der Zuschuss beträgt:

  • 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben
  • maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.

Wer kann die Bundesförderung beantragen?

Die Bundesförderung richtet sich insbesondere an private Unternehmen und freiberuflich Tätige, die das Fahrzeug im gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr einsetzen. Je nach Rechtsform und Einsatzzweck können auch weitere wirtschaftlich tätige Organisationen antragsberechtigt sein.

Privatpersonen können die BAFA-Förderung nicht beantragen.

Auch ein ausschließlich für den Arbeitsweg, private Einkäufe oder die private Beförderung von Kindern genutztes Lastenrad wird nicht über das Bundesprogramm gefördert.

Welche Fahrzeuge fördert das BAFA?

Förderfähig sind ausschließlich fabrikneue:

  • E-Lastenfahrräder
  • E-Lastenfahrradanhänger

Das Fahrzeug muss für den Transport von Gütern, Materialien oder Arbeitsmitteln vorgesehen sein und eine fest mit dem Fahrrad verbundene Transportvorrichtung besitzen. Es muss mehr Nutzlast aufnehmen können als ein gewöhnliches Fahrrad.

Die elektrische Unterstützung darf höchstens 250 Watt Nenndauerleistung besitzen und muss spätestens bei 25 Kilometern pro Stunde enden. S-Lastenpedelecs mit Unterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde werden über dieses Programm nicht gefördert.

Lastenräder ohne elektrische Unterstützung sind ebenfalls nicht Bestandteil der Bundesförderung.

Antrag unbedingt vor der Bestellung stellen

Der Förderantrag muss vor der Bestellung, dem Kauf oder dem Abschluss eines verbindlichen Liefer- beziehungsweise Leistungsvertrags beim BAFA eingereicht werden.

Das BAFA veröffentlicht eine Liste der bereits geprüften und grundsätzlich förderfähigen Modelle. Ist ein Fahrzeug noch nicht aufgeführt, kann eine Prüfung anhand der technischen Unterlagen erforderlich sein.

Informationen und Antrag zur BAFA-Förderung

Liste der grundsätzlich förderfähigen E-Lastenräder und E-Lastenanhänger


Lastenrad-Förderung für Privatpersonen

Eine bundesweit einheitliche Kaufprämie für privat genutzte Lastenräder gibt es derzeit nicht. Privatpersonen sind daher auf Förderprogramme der Bundesländer, Städte, Gemeinden, Landkreise oder regionalen Energieversorger angewiesen.

Je nach Programm können gefördert werden:

  • Lastenräder ohne Motor
  • Lastenpedelecs mit Unterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde
  • Longtail-Lastenräder
  • Lastendreiräder
  • Lastenanhänger
  • Zubehör für den Kinder- oder Warentransport
  • unter bestimmten Voraussetzungen gebrauchte Fahrzeuge oder Vorführmodelle

Die Förderquoten und Höchstbeträge unterscheiden sich erheblich. Häufig werden zwischen 20 und 50 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst. Die maximale Förderung kann je nach Kommune von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro reichen.

Typische Voraussetzungen sind:

  • Hauptwohnsitz in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde
  • Antragstellung vor der Bestellung
  • Kauf eines neuen und serienmäßig hergestellten Lastenrades
  • fest mit dem Fahrrad verbundene Transportvorrichtung
  • bestimmte Mindestzuladung oder ein vorgeschriebenes Gesamtgewicht
  • Nutzung von zertifiziertem Ökostrom bei E-Lastenrädern
  • Mindesthaltedauer des geförderten Fahrzeugs
  • Ausschluss einer gleichzeitigen Förderung durch andere Programme

Da kommunale Fördertöpfe oft begrenzt sind, solltest du vor dem Kauf prüfen, ob noch Anträge angenommen werden und ausreichend Mittel verfügbar sind.


Förderlandschaft in den Bundesländern

Die Förderlage verändert sich laufend. Einige Länder haben ihre früheren Programme eingestellt, andere fördern nur noch Kommunen, Unternehmen oder Organisationen. In vielen Regionen gibt es ausschließlich einzelne kommunale Angebote.

Die folgende Einordnung dient daher nur als erste Orientierung:

Bundesländer mit einer aktuellen Landesförderung

In einzelnen Bundesländern bestehen 2026 Förderprogramme, die Lastenräder ausdrücklich einschließen. Diese richten sich jedoch häufig nicht an private Haushalte.

  • Saarland: Landesförderung für bestimmte Kommunen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen
  • Sachsen-Anhalt: EFRE-Förderung für Lastenräder, die überwiegend für Lieferungen oder Dienstleistungen in Städten und deren Pendlerraum eingesetzt werden

Ausgelaufene oder ausgesetzte Landesprogramme

Frühere Landesprogramme sind unter anderem in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein ausgelaufen beziehungsweise derzeit nicht für neue Anträge geöffnet.

In Sachsen besteht die Förderrichtlinie zwar weiterhin, für 2025 und 2026 wurden jedoch keine Haushaltsmittel bereitgestellt.

Kommunale Förderprogramme

Einzelne Städte und Gemeinden bieten weiterhin eigene Zuschüsse an. Dazu gehören oder gehörten 2026 beispielsweise Programme in:

  • Potsdam
  • Leipzig
  • Mainz beziehungsweise im Versorgungsgebiet der Mainzer Stadtwerke
  • Greifswald
  • Bühl
  • Friedrichshafen
  • Lahr
  • Leutenbach
  • Stutensee
  • Walldorf

Die Aufnahme in diese Liste bedeutet nicht automatisch, dass jederzeit Fördermittel verfügbar sind. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Auskunft des jeweiligen Fördergebers.

Über die Links zu den einzelnen Bundesländern findest du weiter unten ausführlichere Informationen.


Lastenräder haben sich im Fahrradmarkt etabliert

Lastenräder haben sich in Deutschland vom Nischenprodukt zu einer etablierten Fahrzeugkategorie entwickelt. Nach den Marktdaten des Zweirad-Industrie-Verbands wurden 2025 rund 220.300 Lastenräder verkauft.

Davon entfielen:

  • 185.300 Fahrzeuge auf E-Lastenräder
  • 35.000 Fahrzeuge auf Lastenräder ohne elektrische Unterstützung

Der Gesamtabsatz blieb damit gegenüber 2024 nahezu stabil. E-Lastenräder legten leicht zu, während die Verkaufszahlen unmotorisierter Lastenräder etwas zurückgingen.

Der Marktanteil der elektrisch unterstützten Modelle ist besonders hoch. Der Motor erleichtert das Anfahren und den Transport schwerer Lasten, vor allem auf längeren Strecken oder in hügeligen Regionen.

Aktuelle Marktdaten des Zweirad-Industrie-Verbands


Welche Lastenradtypen gibt es?

Lastenräder sind Fahrräder mit einer erweiterten Transportmöglichkeit. Je nach Bauform lassen sich Einkäufe, Werkzeuge, Waren, Tiere oder Kinder transportieren.

Long John

Beim Long John befindet sich die Ladefläche zwischen Lenker und Vorderrad. Durch den verlängerten Radstand bietet diese Bauform viel Platz und fährt sich nach kurzer Eingewöhnung ähnlich wie ein klassisches Zweirad.

Long Johns eignen sich besonders für den Transport von Kindern, Einkäufen und größeren Gegenständen. Viele Modelle sind mit Sitzbank, Sicherheitsgurten und Regenverdeck erhältlich.

Lastenradtyp Long John mit Ladefläche vor dem Fahrer

Der vielseitige Transporter: das Long John

Longtail oder Backpacker

Longtail-Bikes besitzen einen verlängerten Gepäckträger am Hinterrad. Auf diesem können beispielsweise Kinder, große Fahrradtaschen oder Transportboxen Platz finden.

Longtails sind häufig kompakter als klassische Frontlader und lassen sich leichter in einem Fahrradraum oder an einem Fahrradständer abstellen.

Longtail-Lastenrad mit verlängertem Gepäckträger

Viel Platz am Heck: das Longtail-Lastenrad

Kompakt-, Bäcker- und Porteurräder

Diese Lastenräder besitzen eine größere Front- oder Heckplattform, sind aber meist nicht wesentlich länger als ein klassisches Fahrrad. Sie eignen sich für Einkäufe, Pakete und kleinere gewerbliche Transporte.

Porteur- oder Postfahrrad mit Transportfläche

Kompakt und alltagstauglich: das Porteur- oder Postfahrrad

Lastendreirad oder Cargo Trike

Lastendreiräder bieten im Stand besonders viel Stabilität und häufig eine große Transportbox. Sie eignen sich für schwere oder voluminöse Ladung und für Personen, die beim Anhalten nicht mit dem Fahrrad balancieren möchten.

Beim Fahren in Kurven unterscheiden sie sich deutlich von einspurigen Lastenrädern. Modelle mit Neigetechnik können ein dynamischeres Fahrgefühl bieten.

Dreirädriges Lastenrad oder Cargo Trike

Stabil und geräumig: das Cargo Trike


Rechtliche Rahmenbedingungen für Lastenräder

Lastenrad ohne elektrische Unterstützung

Ein Lastenrad ohne Motor ist rechtlich grundsätzlich ein Fahrrad. Für die Nutzung gelten daher die allgemeinen Regeln für Fahrräder.

Lastenpedelec bis 25 Kilometer pro Stunde

Ein Lastenpedelec ist einem Fahrrad gleichgestellt, wenn:

  • der Motor nur beim Treten unterstützt,
  • die Nenndauerleistung höchstens 250 Watt beträgt und
  • die Unterstützung spätestens bei 25 Kilometer pro Stunde endet.

Für ein solches Pedelec sind grundsätzlich weder Führerschein noch Versicherungskennzeichen oder Betriebserlaubnis erforderlich. Eine allgemeine Helmpflicht besteht nicht, ein geeigneter Fahrradhelm ist jedoch empfehlenswert.

Lasten-S-Pedelec bis 45 Kilometer pro Stunde

Ein S-Pedelec unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde und gilt rechtlich als Kleinkraftrad.

Erforderlich sind unter anderem:

  • eine Betriebserlaubnis
  • ein Versicherungskennzeichen
  • eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse AM
  • ein geeigneter Schutzhelm
  • ein Mindestalter von grundsätzlich 16 Jahren

Normale Radwege dürfen mit einem S-Pedelec grundsätzlich nicht benutzt werden. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Verkehrszeichen und örtlichen Regelungen.

Kinder im Lastenrad transportieren

Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen von mindestens 16 Jahre alten Personen auf Fahrrädern mitgenommen werden, wenn geeignete Sitze beziehungsweise Transportvorrichtungen vorhanden sind.

Die Konstruktion muss verhindern, dass die Füße der Kinder in die Speichen geraten können. Die Altersgrenze gilt nicht für die Beförderung eines Kindes mit Behinderung.

In einem dafür eingerichteten Fahrradanhänger dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitgenommen werden.

Unabhängig von den gesetzlichen Mindestanforderungen solltest du die Vorgaben des Herstellers zu Alter, Körpergröße, maximaler Zuladung, Sicherheitsgurten und zulässiger Personenzahl beachten.

§ 21 Straßenverkehrs-Ordnung zur Personenbeförderung


Typische Voraussetzungen einer Lastenrad-Förderung

Die technischen Anforderungen unterscheiden sich von Programm zu Programm. Es gibt keine deutschlandweit einheitliche Mindestnutzlast oder Mindestgröße.

Häufig verlangen Fördergeber, dass das Fahrzeug:

  • serienmäßig als Lastenrad hergestellt wurde,
  • eine fest mit dem Rahmen verbundene Transportfläche oder Transportbox besitzt,
  • eine höhere Zuladung als ein gewöhnliches Fahrrad ermöglicht,
  • für den Transport von Personen, Waren oder Arbeitsmitteln geeignet ist,
  • neu oder gegebenenfalls ein zugelassenes Vorführmodell ist,
  • bei elektrischer Unterstützung die gesetzlichen Pedelec-Grenzen einhält.

Ein gewöhnliches Fahrrad mit lose montiertem Korb oder nachträglich befestigter Transportbox reicht in vielen Programmen nicht aus.

Zusätzlich können verlangt werden:

  • ein Angebot oder Kostenvoranschlag
  • ein technisches Datenblatt
  • Angaben zu Nutzlast und zulässigem Gesamtgewicht
  • Fotos oder eine Produktbeschreibung
  • ein Ökostromnachweis
  • eine Erklärung zum geplanten Einsatzzweck
  • ein Gewerbe-, Vereins- oder Wohnsitznachweis

Welches Datenblatt benötigt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie. Bei der BAFA-Förderung solltest du zunächst prüfen, ob dein Modell bereits in der offiziellen Fahrzeugliste enthalten ist.


Interaktive Karte zur ersten Orientierung

Die folgende Karte kann dir eine erste Orientierung zu regionalen Förderprogrammen geben.

Wichtig: Förderprogramme werden häufig kurzfristig verändert, geschlossen oder neu aufgelegt. Die Karte kann daher veraltete oder unvollständige Angaben enthalten. Verbindlich sind ausschließlich die aktuelle Richtlinie und die Auskunft des jeweiligen Fördergebers.

Prüfe das Ergebnis anschließend auf der zuständigen Landes-, Stadt- oder Gemeindeseite. Unsere Bundeslandübersichten findest du weiter unten.


Dein Weg zur Lastenrad-Förderung

Mit den folgenden Schritten reduzierst du das Risiko, deinen Anspruch auf Förderung durch einen zu frühen Kauf zu verlieren:

  1. Förderprogramm suchen: Prüfe die Bundesförderung sowie Angebote deines Bundeslandes, deiner Stadt, Gemeinde, deines Landkreises und örtlicher Energieversorger.
  2. Antragsberechtigung prüfen: Kläre, ob das Programm für Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine oder öffentliche Einrichtungen gilt.
  3. Förderfähiges Modell auswählen: Vergleiche Fahrzeugtyp, Nutzlast, Gesamtgewicht, Motorleistung und Transportvorrichtung mit der Richtlinie.
  4. Verfügbarkeit der Mittel prüfen: Frage beim Fördergeber nach, ob das Programm noch geöffnet und das Budget noch nicht ausgeschöpft ist.
  5. Angebot einholen: Lass dir einen Kostenvoranschlag und gegebenenfalls ein technisches Datenblatt erstellen.
  6. Antrag einreichen: Reiche alle geforderten Dokumente vollständig und fristgerecht ein.
  7. Freigabe abwarten: Bestelle das Lastenrad erst, wenn dies nach den Förderbedingungen zulässig ist.
  8. Fahrzeug kaufen und Nachweise einreichen: Bewahre Rechnung, Zahlungsnachweis, Seriennummer und technische Unterlagen auf.
  9. Zweckbindungsfrist beachten: Verkaufe oder vermiete das geförderte Lastenrad nicht vor Ablauf einer vorgeschriebenen Mindesthaltedauer.

Manche Programme erlauben eine Bestellung bereits nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung, andere erst nach dem Förderbescheid. Lies die Richtlinie deshalb genau.


Zu allen Lastenrad-Förderungen in Deutschland


Häufig gestellte Fragen zur Lastenrad-Förderung

Wo kann ich eine Lastenrad-Förderung beantragen?

Förderprogramme werden vom Bund, von einzelnen Bundesländern, Städten, Gemeinden, Landkreisen und teilweise von Energieversorgern angeboten. Wo du den Antrag stellst, hängt von deinem Wohn- oder Unternehmenssitz und der geplanten Nutzung des Lastenrades ab.

Die Bundesförderung wird über das BAFA beantragt. Kommunale Anträge stellst du bei der in der jeweiligen Förderrichtlinie genannten Behörde oder Förderstelle.

Wie kann ich eine Lastenrad-Förderung beantragen?

Die Antragstellung erfolgt je nach Programm über ein Onlineportal, ein digitales Formular oder schriftlich. Häufig benötigst du einen Kostenvoranschlag, technische Fahrzeugdaten sowie einen Wohnsitz-, Gewerbe- oder Organisationsnachweis.

Reiche den Antrag in der Regel vor der Bestellung ein und warte die vorgeschriebene Freigabe ab.

Welche Lastenräder werden gefördert?

Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Manche Programme fördern nur E-Lastenräder, andere auch unmotorisierte Lastenräder, Longtails oder Anhänger.

Üblicherweise muss das Fahrzeug serienmäßig hergestellt sein und eine fest mit dem Rahmen verbundene Transportmöglichkeit besitzen. Weitere Kriterien können Nutzlast, Gesamtgewicht, Transportvolumen und Motorleistung sein.

Wie hoch ist die Bundesförderung für E-Lastenräder?

Das BAFA fördert 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.

Die Förderung gilt ausschließlich für bestimmte gewerblich genutzte Fahrzeuge. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Wie erhalte ich ein Angebot für ein Lastenrad bei fahrrad.de?

Auf der jeweiligen Produktseite kannst du ein Angebot für dein gewünschtes Lastenrad anfordern. Prüfe vorab, welche Angaben und technischen Unterlagen der Fördergeber benötigt.

Worin unterscheiden sich Lastenräder, Lastenpedelecs und Lasten-S-Pedelecs?

Ein Lastenrad wird ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben. Ein Lastenpedelec besitzt einen Motor mit höchstens 250 Watt, der nur beim Treten und bis maximal 25 Kilometer pro Stunde unterstützt. Rechtlich ist es grundsätzlich einem Fahrrad gleichgestellt.

Ein Lasten-S-Pedelec unterstützt beim Treten bis 45 Kilometer pro Stunde und gilt als Kleinkraftrad. Dafür werden unter anderem eine Fahrerlaubnis, eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen und ein geeigneter Schutzhelm benötigt.

Erhalte ich eine Lastenrad-Förderung auch beim Bikeleasing?

Die BAFA-Förderung gilt für die Anschaffung durch Kauf und nicht für das Leasing eines E-Lastenrades.

Bei Landes- und Kommunalprogrammen unterscheiden sich die Bedingungen. Prüfe in der jeweiligen Richtlinie, ob Leasing, Mietkauf oder Dienstradleasing förderfähig oder ausgeschlossen sind.

Wer kann eine Lastenrad-Förderung beantragen?

Die Bundesförderung richtet sich insbesondere an private Unternehmen und freiberuflich Tätige, die das Fahrzeug im gewerblichen Lastenverkehr einsetzen.

Landes- und Kommunalprogramme können sich zusätzlich an Privatpersonen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen oder Kommunen richten. Maßgeblich ist die jeweilige Förderrichtlinie.

Wie und wo stelle ich den BAFA-Antrag?

Der Antrag wird vor der Bestellung über das Onlineportal des BAFA gestellt. Prüfe zunächst, ob das gewünschte Modell in der Liste der grundsätzlich förderfähigen Fahrzeuge enthalten ist.

Je nach Modell und Vorhaben können ein Angebot, technische Unterlagen und weitere Nachweise erforderlich sein. Warte den Zuwendungsbescheid ab, bevor du eine verbindliche Bestellung auslöst.

Kann ich mehrere Förderprogramme miteinander kombinieren?

Das hängt von den Bedingungen der jeweiligen Programme ab. Manche Fördergeber erlauben eine Kombination, solange die gesamten Zuschüsse die förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Andere schließen eine Doppelförderung ausdrücklich aus.

Gib weitere beantragte oder bewilligte Fördermittel vollständig an und kläre die Kombinierbarkeit vor der Antragstellung.

Kann ich ein gebrauchtes Lastenrad fördern lassen?

Die meisten Förderprogramme unterstützen nur fabrikneue Fahrzeuge. Einzelne Kommunen können Vorführmodelle oder gebrauchte Lastenräder zulassen. Maßgeblich ist die aktuelle Richtlinie.

Muss ich das geförderte Lastenrad mehrere Jahre behalten?

Viele Förderprogramme schreiben eine Mindesthalte- oder Zweckbindungsfrist vor. Während dieses Zeitraums darf das Lastenrad meist nicht verkauft, dauerhaft vermietet oder zweckwidrig genutzt werden.

Bei einem vorzeitigen Verkauf kann der Zuschuss vollständig oder teilweise zurückgefordert werden.

Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.


Lastenrad-Kaufberater

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Aktualisierungshinweise

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