
Hamburg bietet derzeit keine eigene Kaufprämie für Lastenräder oder E-Lastenräder an. Für bestimmte gewerblich genutzte E-Lastenräder kann jedoch die bundesweite Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle genutzt werden.
Daneben gibt es in Hamburg verschiedene Möglichkeiten, ein Lastenrad auszuleihen oder zunächst im Alltag zu testen. Das kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn du ein Lastenrad nur gelegentlich benötigst oder vor dem Kauf unterschiedliche Modelle ausprobieren möchtest.
- Lastenrad-Förderung in Hamburg
- Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
- Sonderförderung für gemeinnützige Organisationen
- Förderungen in den Hamburger Bezirken
- Lastenräder in Hamburg leihen
- Wichtige Hinweise zur Förderung
Lastenrad-Förderung in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet aktuell keine eigene Kaufprämie für Lastenräder an.
Das frühere Förderprogramm „#moinzukunft für Hamburg“ unterstützte in den Jahren 2019 und 2020 Privatpersonen, Hausgemeinschaften, Vereine, Selbstständige und Unternehmen beim Kauf eines neuen Lastenrades.
Die damaligen Fördermittel waren jeweils bereits kurze Zeit nach dem Programmstart vollständig ausgeschöpft. Das Programm wurde anschließend nicht als dauerhaftes Förderangebot fortgeführt. Die früheren Zuschüsse können daher heute nicht mehr beantragt werden.
Über das damalige Programm wurden bis zu 33 Prozent des Kaufpreises gefördert. Die maximale Förderung betrug 2.000 Euro für E-Lastenräder, 500 Euro für Lastenräder ohne elektrische Unterstützung und bis zu 500 Euro für Lastenradanhänger. Diese Angaben gelten ausschließlich für das beendete Programm und nicht für aktuelle Käufe.
Informationen zum beendeten Hamburger Förderprogramm
Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
Unternehmen, Genossenschaften und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden.
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.
Privatpersonen können diese Bundesförderung nicht beantragen. Auch Vereine gehören grundsätzlich nicht zum Kreis der Antragsberechtigten, sofern sie nicht im Rahmen einer förderfähigen wirtschaftlichen Tätigkeit handeln.
Der Förderantrag muss vor der Bestellung, dem Kauf beziehungsweise dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden.
Alle Voraussetzungen, technischen Anforderungen und den Onlineantrag findest du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Sonderförderung für gemeinnützige Organisationen
Gemeinnützige Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung der Aktion Mensch erhalten. Das Programm richtet sich an Projekte, die Barrieren abbauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern.
Förderfähig können dabei auch elektrisch unterstützte Lastenräder sein, wenn sie zur Beförderung von Menschen mit Behinderung eingesetzt werden und die Bedingungen des Förderprogramms erfüllen.
Die Hamburger Verwaltung weist auf eine mögliche Förderung von bis zu 5.000 Euro im Rahmen der Mikroförderung „Barrierefreiheit für alle“ hin. Es handelt sich jedoch nicht um eine allgemeine Lastenrad-Kaufprämie. Entscheidend ist der konkrete inklusive Verwendungszweck.
Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ der Aktion Mensch
Förderungen in den Hamburger Bezirken
Für die sieben Hamburger Bezirke Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg lässt sich derzeit keine eigene allgemein zugängliche Kaufprämie für Lastenräder belegen.
Die Bezirke unterstützen die Nutzung von Lastenrädern teilweise durch Leihangebote, Modellprojekte, Abstellmöglichkeiten oder Informationsangebote. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Zuschüsse zum privaten oder gewerblichen Kauf eines Lastenrades.
Auch die aktuelle Informationsseite des Bezirksamtes Bergedorf verweist bei finanziellen Zuschüssen auf die Bundesförderung des BAFA und auf die Sonderförderung der Aktion Mensch.
Aktuelle Förderhinweise des Bezirksamtes Bergedorf
Lastenräder in Hamburg leihen
Auch ohne Kaufprämie gibt es in Hamburg mehrere Möglichkeiten, Lastenräder auszuleihen. So kannst du ein Lastenrad zunächst testen oder es nur dann nutzen, wenn du tatsächlich größere Einkäufe, Kinder oder andere Lasten transportieren möchtest.
Lastenpedelecs von StadtRAD Hamburg
StadtRAD Hamburg bietet neben klassischen Leihrädern auch elektrisch unterstützte Lastenräder an. Aktuell gehören 56 Lastenpedelecs zur Hamburger StadtRAD-Flotte.
Die Lastenräder stehen an festen Heimatstationen in mehreren Hamburger Stadtteilen und Bezirken bereit. Sie müssen nach der Nutzung wieder an ihre jeweilige Heimatstation zurückgebracht werden.
Die Ladebox ist für Einkäufe und andere Transporte geeignet. Außerdem verfügt sie über eine Sitzbank und Sicherheitsgurte für die Mitnahme von bis zu zwei Kindern im vorgesehenen Altersbereich.
Informationen zu StadtRAD Hamburg und den Lastenpedelecs
Kostenlose Lastenräder in Bergedorf
In Bergedorf können über das Projekt LASTLOS mehrere E-Lastenräder und ein Lastenanhänger kostenlos ausgeliehen werden. Die Fahrzeuge stehen an verschiedenen Standorten zur Verfügung.
Zusätzlich gibt es auch im Bezirk Bergedorf mehrere Stationen mit Lastenpedelecs von StadtRAD Hamburg.
Lastenräder in Bergedorf leihen und testen
Lastenrad im Bezirk Harburg testen
Im Bezirk Harburg wird im Rahmen eines Forschungsprojekts ein Lastenrad für die zeitweise Nutzung angeboten. Das Angebot richtet sich insbesondere an Betriebe und Organisationen, die erproben möchten, ob sich ein Lastenrad für ihre Arbeits- und Transportwege eignet.
Informationen zum Harburger Lastenrad-Angebot
Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung
Da es aktuell keine Hamburger Kaufprämie gibt, kommen vor allem die Bundesförderung und spezielle Förderprogramme für gemeinnützige Organisationen infrage.
- Prüfe vor dem Kauf, ob du zum Kreis der Antragsberechtigten gehörst.
- Stelle den Antrag bei der BAFA unbedingt vor der Bestellung oder dem Kauf.
- Beachte, dass die Bundesförderung ausschließlich für gewerblich genutzte E-Lastenräder und E-Lastenanhänger gilt.
- Prüfe die technischen Anforderungen, insbesondere zur Nutzlast und zum zulässigen Gesamtgewicht.
- Bewahre Angebot, technische Daten, Rechnung und Zahlungsnachweise auf.
- Prüfe, ob das gewählte Modell die Voraussetzungen der jeweiligen Förderung erfüllt.
- Nutze ein Leihangebot, wenn du ein Lastenrad zunächst im Alltag testen möchtest.
Neue Hamburger Förderprogramme können künftig wieder aufgelegt werden. Es lohnt sich deshalb, die Seiten der Hamburger Behörden, der IFB Hamburg und des zuständigen Bezirksamtes regelmäßig zu prüfen.
Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.
Zu allen Lastenrad-Förderungen in Deutschland
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Zur Übersicht Lastenrad-Förderungen in Deutschland
Aktualisierungshinweise
Du hast Hinweise auf ein neues Förderprogramm oder Änderungen an einer bestehenden Lastenrad-Förderung? Wir freuen uns über deine Nachricht.