
Berlin bietet derzeit keine eigene Kaufprämie für Lastenräder oder E-Lastenräder an. Das frühere Förderprogramm LastenradPLUS ist beendet und kann nicht mehr beantragt werden.
Unternehmen und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die bundesweite Förderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder nutzen. Privatpersonen stehen in Berlin vor allem kostenlose Lastenrad-Leihangebote zur Verfügung.
Förderprogramme können nach neuen Haushaltsbeschlüssen kurzfristig aufgelegt oder geändert werden. Informiere dich deshalb immer vor dem Kauf direkt beim jeweiligen Fördergeber über den aktuellen Stand.
- Lastenrad-Förderung des Landes Berlin
- Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
- Lastenrad-Förderung in den Berliner Bezirken
- Lastenräder in Berlin kostenlos ausleihen
- Lastenräder für Berliner Unternehmen testen
- Wichtige Hinweise zur Förderung
Lastenrad-Förderung des Landes Berlin
Das Land Berlin bietet aktuell keine allgemeine Kaufprämie für Lastenräder, E-Lastenräder oder Lastenanhänger an.
Das frühere Programm LastenradPLUS unterstützte Berliner Unternehmen, selbstständig und freiberuflich Tätige, Vereine und Verbände bei der Anschaffung gewerblich oder gemeinnützig genutzter Lastenräder. Privatpersonen waren nicht antragsberechtigt.
Die Förderrichtlinie war bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Das Programm wurde anschließend planmäßig beendet. Neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden.
Im früheren Programm wurden folgende Festbeträge gewährt:
- Lastenrad ohne elektrische Unterstützung: 1.000 Euro
- E-Lastenrad: 2.000 Euro
- Lastenanhänger: 500 Euro
Je Antragsteller konnten unter bestimmten Voraussetzungen mehrere Fahrzeuge gefördert werden. Die alten Fördersummen gelten jedoch ausschließlich für das beendete Programm und nicht für aktuelle Käufe.
Informationen zum beendeten Förderprogramm LastenradPLUS
Frühere Förderkriterien von LastenradPLUS
Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
Private Unternehmen und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Auch bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts können antragsberechtigt sein.
Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die im gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden. Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.
Privatpersonen können die Bundesförderung nicht beantragen. Fahrzeuge, die ausschließlich für private Einkäufe, den Arbeitsweg oder den privaten Personentransport verwendet werden, sind ebenfalls nicht förderfähig.
Das E-Lastenrad muss eine fest mit dem Fahrzeug verbundene Transportvorrichtung besitzen und mehr Nutzlast aufnehmen können als ein gewöhnliches Fahrrad. Die elektrische Unterstützung darf nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde wirken.
Der Förderantrag muss vor der Bestellung, dem Kauf oder dem Abschluss eines verbindlichen Liefer- beziehungsweise Leistungsvertrags gestellt werden.
Das BAFA veröffentlicht außerdem eine Liste der bereits geprüften und grundsätzlich förderfähigen E-Lastenräder und E-Lastenanhänger. Ist ein Modell noch nicht aufgeführt, kann die Förderfähigkeit unter Umständen dennoch anhand der technischen Unterlagen geprüft werden.
Bundesförderung für E-Lastenfahrräder beim BAFA
Liste förderfähiger E-Lastenräder und E-Lastenanhänger
Lastenrad-Förderung in den Berliner Bezirken
In den zwölf Berliner Bezirken lässt sich derzeit keine eigenständige, allgemein zugängliche Kaufprämie für Lastenräder nachweisen.
Das gilt für:
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Marzahn-Hellersdorf
- Mitte
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Treptow-Köpenick
Einige Bezirksämter informieren auf ihren Klimaschutz- oder Mobilitätsseiten über die Bundesförderung des BAFA. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen zusätzlichen Zuschuss des jeweiligen Bezirks.
Mehrere Bezirke unterstützen die Nutzung von Lastenrädern stattdessen durch kostenlose Leihangebote, kommunale Verleihstationen, Abstellanlagen und Modellprojekte.
Förderhinweise des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg
Lastenräder in Berlin kostenlos ausleihen
Mit der fLotte Berlin steht in der Hauptstadt ein umfangreiches Netz kostenlos ausleihbarer Lastenräder zur Verfügung. Das Angebot wird vom ADFC Berlin gemeinsam mit öffentlichen, privaten und gewerblichen Verleihstationen betrieben.
fLotte-Lastenräder gibt es inzwischen in allen zwölf Berliner Bezirken. Zu den Stationen gehören unter anderem Bibliotheken, Nachbarschaftszentren, Familienzentren, Vereine, Geschäfte und weitere öffentliche Einrichtungen.
Je nach Standort stehen unterschiedliche Fahrzeugtypen zur Verfügung, darunter:
- zweirädrige Lastenfahrräder,
- dreirädrige Lastenräder,
- E-Lastenräder,
- Lastenräder mit Kinderbank und Regenverdeck,
- Lastenanhänger,
- Rikschas und Rollstuhl-Fahrräder.
Nach der einmaligen Registrierung kannst du auf der Internetseite der fLotte ein verfügbares Lastenrad auswählen und reservieren. Die meisten Räder können für ein bis drei zusammenhängende Tage kostenlos ausgeliehen werden.
Bei der Abholung werden üblicherweise der Buchungscode und ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Die konkreten Öffnungszeiten und Ausleihbedingungen richten sich nach der jeweiligen Station.
Kostenlose Lastenräder der fLotte Berlin
Standorte der fLotte-Lastenräder
Aktuelle Verfügbarkeit der Lastenräder
fLotte kommunal
Ein großer Teil der kostenlosen Lastenräder gehört zum Projekt fLotte kommunal. Das Projekt startete zunächst in den Bezirken Lichtenberg und Spandau und wurde später auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
Seit Anfang 2024 wird die landesweite fLotte direkt durch den Berliner Senat finanziell unterstützt. Die Bezirke beteiligen sich weiterhin unter anderem bei der Betreuung und Auswahl geeigneter Standorte.
Informationen zur fLotte kommunal
Lastenräder in Berliner Bibliotheken
Auch mehrere Berliner Bibliotheken dienen als kostenlose Lastenrad-Verleihstationen. So stehen beispielsweise an verschiedenen Standorten der Stadtbibliotheken Pankow und Lichtenberg Lastenräder der fLotte bereit.
Lastenräder an den Stadtbibliotheken Pankow
Lastenräder an den Stadtbibliotheken Lichtenberg
Lastenräder für Berliner Unternehmen testen
Berlin unterstützt den Einsatz von Lastenrädern im Wirtschaftsverkehr nicht nur über Förderinformationen, sondern zeitweise auch durch Test- und Beratungsangebote für Unternehmen.
Im Rahmen eines 2025 und 2026 durchgeführten Lastenradtests konnten ausgewählte Berliner Unternehmen unterschiedliche Lastenräder über einen längeren Zeitraum im betrieblichen Alltag erproben. Die Abschlussveranstaltung des Projekts fand im Juni 2026 statt.
Eine dauerhaft geöffnete kostenlose Testmöglichkeit ergibt sich daraus nicht. Berliner Unternehmen können sich jedoch bei der Berliner Agentur für Elektromobilität und den zuständigen Wirtschafts- und Mobilitätsstellen über neue Pilotprojekte, Beratung und weitere Angebote informieren.
Informationen zum Berliner Lastenradtest für Unternehmen
Förder- und Beratungsangebote für nachhaltige Mobilität in Berlin
Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung
Da Berlin derzeit keine eigene Kaufprämie anbietet, kommt für Unternehmen und freiberuflich Tätige vor allem die Bundesförderung des BAFA infrage.
- Prüfe vor dem Kauf, ob du zum Kreis der Antragsberechtigten gehörst.
- Stelle den BAFA-Antrag unbedingt vor der Bestellung oder dem Abschluss eines Kaufvertrags.
- Beachte, dass die Bundesförderung nur für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr gilt.
- Prüfe die technischen Anforderungen an Transportvorrichtung, Nutzlast und elektrische Unterstützung.
- Kontrolliere, ob das gewünschte Modell bereits auf der BAFA-Liste förderfähiger Fahrzeuge steht.
- Bewahre Angebot, technische Daten, Rechnung und Zahlungsnachweise auf.
- Prüfe mögliche Aufbewahrungs-, Nutzungs- und Nachweispflichten.
- Nutze ein kostenloses fLotte-Rad, wenn du ein Lastenrad zunächst im Alltag testen möchtest.
- Informiere dich bei deinem Bezirksamt und der IBB Business Team GmbH über mögliche neue Programme.
Förderprogramme können nach neuen Haushaltsbeschlüssen kurzfristig aufgelegt werden. Es lohnt sich daher, regelmäßig die Internetseiten des Berliner Senats, der IBB Business Team GmbH, des BAFA und des eigenen Bezirksamtes zu prüfen.
Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.
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