
In Niedersachsen gibt es derzeit keine allgemeine landesweite Kaufprämie für Lastenräder. Einige Städte und Gemeinden unterstützen die Anschaffung jedoch weiterhin mit eigenen kommunalen Förderprogrammen.
Da Förderprogramme von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängen und kurzfristig geändert oder geschlossen werden können, solltest du dich immer vor dem Kauf direkt beim jeweiligen Fördergeber über die aktuellen Bedingungen informieren.
- Landesweite Lastenrad-Förderung in Niedersachsen
- Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
- Kommunale Lastenrad-Förderungen in Niedersachsen
- Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Landesweite Lastenrad-Förderung in Niedersachsen
Das frühere Förderprogramm „Lastenräder Niedersachsen“ ist ausgelaufen. Über die NBank konnten unter anderem Privatpersonen sowie Organisationen mit Sharing-Angeboten Zuschüsse für Lastenräder und E-Lastenräder beantragen.
Neue Anträge waren letztmalig bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Die früher gewährten Zuschüsse können daher aktuell nicht mehr beantragt werden.
Die NBank führt die Programme inzwischen im Bereich der ausgelaufenen Förderungen:
Ausgelaufene Lastenrad-Förderung der NBank
Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
Unternehmen, Genossenschaften und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die für den gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden.
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger. Privatpersonen können diese Bundesförderung nicht beantragen. Der Antrag muss grundsätzlich vor dem Kauf beziehungsweise vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Alle Voraussetzungen und den Onlineantrag findest du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Kommunale Lastenrad-Förderungen in Niedersachsen
Die folgenden kommunalen Fördermöglichkeiten ließen sich zuletzt über offizielle Internetseiten, Richtlinien oder verfügbare Antragsformulare nachvollziehen. Ob aktuell noch ausreichend Fördermittel vorhanden sind, solltest du unbedingt vor dem Kauf bei der jeweiligen Kommune prüfen.
Lastenrad-Förderung in Bissendorf
Die Gemeinde Bissendorf fördert im Jahr 2026 die Anschaffung elektrisch unterstützter Lastenfahrräder. Das Programm richtet sich an Privatpersonen und eingetragene Vereine aus dem Gemeindegebiet.
Die Förderung ist Bestandteil des kommunalen Klimaschutzprogramms und kann bis zum 31. Dezember 2026 beziehungsweise bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel beantragt werden.
Klimaschutz-Förderung der Gemeinde Bissendorf
Lastenrad-Förderung in Braunschweig
Die Stadt Braunschweig fördert auch 2026 die Anschaffung von Lastenrädern, Lasten-Pedelecs und Fahrradanhängern. Insgesamt wurde dafür ein kommunaler Fördertopf bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind nach der aktuellen Richtlinie neben Unternehmen, Vereinen und weiteren Organisationen auch Privatpersonen mit Wohnsitz in Braunschweig. Welche Förderhöhe gilt, hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp und von der antragstellenden Person beziehungsweise Organisation ab.
Das Lastenrad sollte erst nach der Antragstellung und entsprechend den Vorgaben der Stadt gekauft werden.
Lastenrad-Förderung der Stadt Braunschweig
Lastenrad-Förderung in Hameln
Die Stadt Hameln hat zum 1. Juli 2026 ein neues Förderprogramm für privat genutzte Lastenräder gestartet. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet.
Gefördert wird ein Teil des Anschaffungspreises eines neuen Lastenrades. Das Programm ist zunächst auf zwei Jahre beziehungsweise bis zur Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel befristet.
Der Förderantrag kann über das Serviceportal der Stadt digital gestellt werden.
Klimaschutz- und Lastenrad-Förderprogramme der Stadt Hameln
Lastenrad-Förderung in Hemmingen
Die Stadt Hemmingen berücksichtigt den Kauf von Lastenrädern und Lasten-Pedelecs in ihrer Förderrichtlinie für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
Das Programm richtet sich insbesondere an Privatpersonen im Stadtgebiet. Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben. Die genauen Förderbedingungen können beim Klimaschutzbüro der Stadt angefragt werden.
Klimaschutz-Förderung der Stadt Hemmingen
Lastenrad-Förderung in Lingen (Ems)
Die Stadt Lingen fördert den Kauf neuer Lastenfahrräder und Lasten-Pedelecs für den privaten Gebrauch. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Lingen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 500 Euro. Der Antrag sollte vor dem Kauf zusammen mit einem Angebot bei der Stadt eingereicht werden.
Lastenrad-Förderung der Stadt Lingen
Lastenrad-Förderung in Stuhr
Die Gemeinde Stuhr führt ihr kommunales Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen auch 2026 fort. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört unter anderem die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne elektrische Unterstützung.
Die Förderung richtet sich an Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Für das Förderjahr 2026 steht ein begrenzter Gesamtetat zur Verfügung.
Förderanträge müssen entsprechend den Vorgaben der Gemeinde gestellt werden. Maßgeblich ist die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.
Klimaschutz-Förderprogramm der Gemeinde Stuhr 2026
Lastenrad-Förderung in Verden (Aller)
Die Stadt Verden fördert erneut die Anschaffung von Lastenrädern und Fahrradanhängern. Das Programm richtet sich unter anderem an Privatpersonen, Selbstständige, Kleinstunternehmen sowie Vereine und Verbände mit Bezug zum Stadtgebiet.
Gefördert werden je nach Richtlinie neue und unter bestimmten Voraussetzungen auch gebrauchte Lastenräder. Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der jährlich bereitgestellten Haushaltsmittel vergeben.
Lastenrad- und Fahrradanhänger-Förderung der Stadt Verden
Lastenrad-Förderung in der Wedemark
Die Gemeindewerke Wedemark fördern private E-Lastenräder. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Wedemark.
Gefördert wird maximal ein E-Lastenrad pro Haushalt. Voraussetzung können unter anderem der Kauf im stationären Handel und die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien sein.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beziehungsweise vor dem Kauf eingereicht werden. Bei hoher Nachfrage kann eine Warteliste geführt werden.
Fördermittel der Gemeindewerke Wedemark
Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung
Die Förderbedingungen unterscheiden sich je nach Kommune. Entscheidend können unter anderem der Wohn- oder Unternehmenssitz, der Fahrzeugtyp, der Kaufpreis, der Kaufort und der Zeitpunkt der Antragstellung sein.
- Prüfe vor der Bestellung, ob das Förderprogramm noch geöffnet ist.
- Frage nach, ob im laufenden Haushaltsjahr noch Fördermittel vorhanden sind.
- Stelle den Antrag vor dem Kauf, wenn die Richtlinie dies verlangt.
- Warte gegebenenfalls auf eine schriftliche Förderzusage oder Mittelreservierung.
- Prüfe, ob ausschließlich Neufahrzeuge oder auch gebrauchte Lastenräder und Leasingmodelle berücksichtigt werden.
- Beachte mögliche Vorgaben zum Kauf im regionalen oder stationären Fachhandel.
- Bewahre Angebot, Rechnung, Zahlungsnachweis und technische Unterlagen auf.
- Prüfe, ob die kommunale Förderung mit anderen Zuschüssen kombiniert werden darf.
- Beachte mögliche Mindesthaltefristen und Vorgaben zur Nutzung des geförderten Lastenrades.
Ist deine Stadt oder Gemeinde nicht aufgeführt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es keine Förderung gibt. Kommunale Programme werden teilweise kurzfristig beschlossen oder nach Verabschiedung eines neuen Haushalts wieder geöffnet. Eine direkte Nachfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann sich daher lohnen.
Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.
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