Fahrradbeleuchtung
"Es werde Licht!" - bei Fahrrädern eine überaus wichtige und sinnvolle Forderung, die fahrrad.de allen Kunden ans Herz legen möchte. Die Strassenverkehrstauglichkeit eines Rades ist laut StVZO: Paragraph 67 unter anderem dann gewährleistet, wenn entweder eine "Lichtmaschine" zum Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte oder eine batteriebetriebene Lichtanlage vorhanden ist.
Bei der Wahl der selbstleuchtenden, aber auch reflektierenden optischen Signalelemente lässt der Gesetzgeber dem Radfahrer also weitgehende Freiheit. Welche Beleuchtungsart Sie nun als praktikabel einstufen, hängt ganz von Ihren Bedürfnissen ab. So werden z.B. Nabendynamos als effizienteste Methode gesehen, da der erzeugte mechanische Rollwiderstand im Vergleich zur Stromausbeute am höchsten ist. Herkömmliche Dynamos sind trotzdem immer noch weit verbreitet, da sie im Vergleich zu Nabendynamos deutlich an Gewicht einsparen.
Der Trend geht jedoch eindeutig in Richtung batteriebetriebene Lichtanlage: Die praktischen Leuchten können vom Gewicht her überzeugen, sind schnell angebracht und genauso schnell wieder in der Tasche verstaut. Zudem sind die Dioden der Rückleuchten extrem hell und auffällig. Insgesamt ist die Lichtausbeute moderner Halogenstrahler und LED-Leuchten sehr gut - 15 Lux sind keine Seltenheit mehr und das bei relativ geringem Stromverbrauch. Es gibt also keine Entschuldigung mehr, wenn Sie mal wieder im Dunkeln tappen bzw. radeln.