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WEEE und Batterie Recycling

I. WEEE-Informationen

In Deutschland wurden die EU-Richtlinien über Elektro- und Elektronikaltgeräte und über zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) umgesetzt. Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist es Abfall aus Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden und die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Wiedergewinnung zu fördern, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Anteil von Schadstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten zu verringern.
Aus dem ElektroG ergeben sich einige Verpflichtungen für Hersteller, Importeure, den Handel und die Endnutzer von Geräten, die unter das Gesetz fallen.
Internetstores ist unter der WEEE-Reg-Nr: DE 52990777registriert und markiert alle Produkte, die nach dem 13. August 2006 in Verkehr gebracht wurden, in Übereinstimmung mit der Anlage II des ElektroG.
Abfall aus Elektro- und Elektronikgeräten mit der entsprechenden Kennzeichnung ist getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Hierfür stehen die folgenden Möglichkeiten zur Entsorgung der Altgeräte zur Verfügung.

WEEE aus privaten Haushalten
Private Nutzer von Elektro- und Elektronik-Geräten mit der entsprechenden Kennzeichnung dürfen diese Geräte nicht mit dem unsortierten Siedlungsabfall entsorgen, sondern müssen die Sammel- und Entsorgungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorger nutzen. Einzelheiten zu den Entsorgungsmöglichkeiten erfahren sie von ihrer Kommune, aus dem Abfallkalender oder sonstigen einschlägigen Bekanntmachungen.
Jährlich Informationen über die Ziele der Recycling- und Sammelquote Die Hersteller müssen geeignete Informationen über die Erfüllung der Zielvorgaben (Recycling und Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) auf jährlicher Basis zur Verfügung stellen. Die Zielvorgaben werden von den Europäischen Unionen festgelegt und gelten für bestimmte Produktkategorien. Die Zielvorgaben beziehen sich auf die Sammelquote. In Deutschland liegt diese seit 2019 bei 65 % (§ 10 Abs. 3 ElektroG). Darüber hinaus beziehen sich die Vorgaben auch auf die Recyclingquote. Nach dem ElektroG müssen die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang die Sammel- und Recyclingquoten in Deutschland erreicht wurden und ob Recyclingquoten in ihrem Mitgliedsstaat erreicht wurden. Um die neuen Informationspflichten zu erfüllen, reicht es aus, wenn die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten auf den Link der amtlichen Statistik des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (abgekürzt BMU) verweisen.

Daten zu Elektro- und Elektronik-Geräten in Deutschland: https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/

Daten zu Elektro- und Elektronik-Geräten in Deutschland aus dem Jahr 2018: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/elektrogeraete_daten_2018_bf.pdf

Das BMU ermittelt die jährlichen Sammel- und Verwertungsquoten und teilt sie der EU-Kommission mit. Die Hersteller können sich auf diese offiziellen Berichte berufen. Das Gesetz schreibt nicht vor, wo die Informationen bereitgestellt werden müssen.

II. Batterie-Recycling

Internetstores hat sich zur Erfüllung der Herstellerverpflichtungen für Gerätebatterien und Deutschland dem herstellereigenen Rücknahmesystem Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) angeschlossen. Die Sammlung und das Recycling von Batterien bzw. Akkumulatoren wird durch EAR organisiert. Sammelstellen befinden sich überall dort, wo Batterien und Akkumulatoren verkauft werden; zusätzlich bei den kommunalen Wertstoffhöfen bzw. Entsorgungseinrichtungen. Aufgrund gesetzlicher Auflagen entrichten alle Hersteller, Importeure von Batterien bzw. Vertreiber von Geräten, die Batterien / Akkus enthalten in Deutschland Entsorgungskostenbeiträge für Sammlung, Recycling bzw. sachgerechte Entsorgung der Batterien an EAR, die alle weiteren Aktivitäten koordiniert. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.take-e-way.de/leistungen/berichts-informationspflichten-elektrog-verpackg-battg/.