Fahrrad Online Shop
Hilfe & Kontakt
Kauf auf Rechnung
Bike Aufbauservice

Lastenrad-Förderung in Rheinland-Pfalz

Im Jahr 2023 stellt Rheinland-Pfalz keine landesweiten Zuschüsse für den Kauf von Lastenrädern zur Verfügung. Möchtest du dir dennoch die Anschaffung eines Cargobikes bezuschussen lassen, musst du auf die bundesweite Förderung des Bundesumweltministeriums zurückgreifen. Aktuell bieten zwei Städte in der Region Zuschüsse für den Erwerb von Lastenrädern an.


Landesweite Lastenrad-Förderung in Rheinland-Pfalz

Derzeit gibt es keine landesweite Förderung. Das Land Rheinland-Pfalz verweist auf die Bundesförderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird.

Sobald es neue Förderprogramme gibt, werden wir dich hier informieren.

Weitere Informationen zur Förderung vom BAFA


Kommunale Lastenrad-Förderungen in Rheinland-Pfalz

Es gibt zwei Städte in Rheinland-Pfalz, die ihre Bewohner*innen bzw. ansässige Firmen beim Kauf eines Lastenrades durch finanzielle Zuschüsse unterstützen oder die bereits ausgeschöpfte Förderung wieder aufnehmen möchten. Weil die Förderlandschaft sehr kurzlebig ist, solltest du dich bei Interesse direkt an die entsprechende Stelle deiner Kommune wenden.

Lastenrad-Förderung in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Das Antragsfenster der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist bereits beendet. Antragsberechtigt waren Privatpersonen und Gewerbetreibende.

Bezuschusst wurden zulassungs- und versicherungsfreie Cargobikes ohne und mit Pedelec E-Antrieb mit bis zu 25 km/h, sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h. Die Nutzlast musste mindestens 50 Kilogramm betragen. Dabei erhieltest du 25 Prozent des Nettokaufpreises, jedoch maximal 1000 Euro. Es wurde nur ein Lastenfahrrad pro Antragsberechtigten gefördert. Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler zahlte den Zuschuss nur nach Vorlage und Prüfung der Kopien von Kaufvertrag, Rechnung sowie Fahrzeugidentifikationsnummer aus.

Erst nach einer Mindestnutzungszeit von 24 Monaten durfte das Lastenrad verkauft werden. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen war nicht erlaubt. Sobald eine neue Förderung beschlossen wurde, informieren wir dich hier.

Weitere Informationen zur Förderung in Bad Neuenahr-Ahrweiler: bad-neuenahr-ahrweiler.de

Lastenrad-Förderung in Ingelheim am Rhein

Mit dem Förderprogramm „Ingelheim am Rhein mobil - Lastenfahrräder “ unterstützt die Stadt den Erwerb von Lastenfahrrädern sowohl mit als auch ohne elektrische Unterstützung. Gefördert werden Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ingelheim sowie Firmen, Soloselbstständige, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Glaubensgemeinschaften mit Sitz in Ingelheim.

Die Förderung umfasst Lastenfahrräder, Lasten-Pedelecs, S-Lastenpedelecs (Schnell-Lastenpedelecs) und die jeweiligen Schwerlastenvarianten. Die Fördersumme liegt bei 25 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal bei 1.000 Euro für eine Nutzlastzuladung von mindestens 40 Kilogramm. Jeweils 1.500 Euro erhältst du für Schwerlastenfahrräder mit einer Mindestnutzlast von 150 Kilogramm oder einem Mindesttransportvolumen von einem Kubikmeter. Privatpersonen erhalten den Zuschuss für ein Cargobike. Die anderen Antragsberechtigten können sich bis zu fünf Lastenräder fördern lassen.

Weitere Informationen zur Förderung in Ingelheim: ingelheim.de

Lastenrad-Förderung in Mainz

In Mainz ist es nicht die Stadt, die ein Förderprogramm aufgelegt hat, sondern die Stadtwerke , die den Erwerb von E-Cargobikes unterstützen. Gefördert werden Privatpersonen und Gewerbetreibende mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Versorgungsgebiet der Mainzer Netze GmbH. Der Kauf fabrikneuer Elektro-Lastenräder (Lasten-Pedelecs) mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Kilometern pro Stunde (Lasten-Pedelecs bis 25 km/h, sowie zulassungs- und versicherungspflichtige S-Lasten-Pedelecs bis 45 km/h) und jeweils einer Nutzlastzuladung von mindestens 50 Kilogramm erhalten pauschal eine Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro.

Nicht förderfähig sind nachträglich auf einen Elektro-Antrieb umgerüstete Lastenräder. Das Förderprogramm besteht seit dem ersten Januar 2021. Fördervoraussetzung ist die Abnahme von Ökostrom der Mainzer Stadtwerke Vertrieb und Service GmbH. Kund*innen können sich maximal ein E-Lastenbike pro Jahr bezuschussen lassen.

Eine Kumulierung mit anderen Lastenrad-Förderprogrammen jedweder Art ist nicht zulässig.

Weitere Informationen zur Förderung in Mainz: mainzenergie.de


Aktualisierungshinweise

Es gibt Updates zur Lastenradförderung? Wir freuen uns auf eine Nachricht über dieses Formular:

Zum Kontaktformular