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Lastenrad-Förderung im Saarland

Im Rahmen der „Nachhaltigen Mobilitätsstrategie “ (NMOB) unterstützt dich voraussichtlich auch dieses Jahr das Saarland bei Maßnahmen, die zur Verbesserung des Radverkehrs im Alltag, der Elektrofahrrad-Mobilität und der begleitenden Infrastruktur beitragen. Dazu zählt auch die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne elektrische Tretunterstützung. Fördergeber ist das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.


Landesweite Lastenrad-Förderung im Saarland

Ausführliche Informationen zur Lastenrad-Förderung im Saarland findest du in der „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) Teil Förderung des Radverkehrs “. Gefördert wurden Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen, Vereine und Privatpersonen mit Haupt(wohn)sitz im Saarland. Für Lasten-Pedelecs und Lastenfahrräder wurden jeweils 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.000 Euro bezuschusst. Förderfähig waren serienmäßig hergestellte Cargobikes, die über standardisierte Sonderaufbauten verfügen und einen konkreten Transportzweck erfüllen. Die Zuladungsmöglichkeit musste wenigstens 50 Kilogramm betragen und das zulässige Gesamtgewicht mindestens 150 Kilogramm.

Das Lastenrad-Förderprogramm endete im Juli 2022. Eine Weiterführung ist geplant. Wir informieren dich, sobald eine neue Förderung beschlossen wurde.

Weitere Informationen zur Förderung im Saarland: fahrrad.saarland


Kommunale Lastenrad-Förderungen im Saarland

Aktuell bieten keine Städte oder Gemeinden eigene Förderprogramme an.

Wenn du im Saarland lebst und Zuschüsse für den Kauf eines Lastenrades haben möchtest, bleibt dir die Landesförderung oder das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen “ des Bundes, das über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Hierbei werden für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr Zuschüsse gewährt. Anträge kannst du als privates Unternehmen oder Freiberufler*in stellen. Auch Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Vereine und Verbände sind antragsberechtigt. Privatpersonen werden in diesem Förderprogramm jedoch nicht berücksichtigt. Für den Kauf eines Lasten-Pedelecs erhältst du 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro. Wichtig ist, dass dein Cargobike eine Mindestnutzlast von 120 Kilogramm besitzt. Anträge sind noch bis Anfang 2024 möglich.

Wir informieren dich zudem, sobald neue kommunale Förderprogramme aufgesetzt werden.

Weitere Informationen zur Förderung vom BAFA: bafa.de


Aktualisierungshinweise

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